Berlin. Große Teile des Verkehrs in Deutschland stehen am Montag still. Der Warnstreik trifft die Menschen. Welche Rechte Arbeitnehmende haben.

  • Ein großangelegter Warnstreik legt den öffentlichen Verkehr in Deutschland lahm
  • Busse, Bahnen, Flughäfen – sogar Autobahnen – sind betroffen
  • Was heißt das für Arbeitnehmer? Lesen Sie hier, welche Rechte Sie haben

Es ist der größte Streik der vergangenen Jahre: Die Gewerkschaft Verdi und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) legen den Verkehr am Montag (27. März) weitgehend lahml. Das betrifft sowohl den Nah- und Fernverkehr auf Schienen, als auch die meisten deutschen Flughäfen, sowie Wasserstraßen, Häfen und Autobahnen.

Für die Arbeitnehmenden in Deutschland könnte der Weg zu Beschäftigungsstelle dadurch zur Herausforderung werden. Doch welche Rechte haben Arbeitnehmende eigentlich bei Streiks? Ein Überblick.

Streik: Muss ich trotzdem zur Arbeit gehen?

Die kurze Antwort auf die Frage ist: Ja. Auch wenn der Verkehr bestreikt wird, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz erscheinen. Denn diese tragen grundsätzlich das sogenannte Wegerisiko. Das heißt, es liegt in der Verantwortung der Mitarbeitenden, rechtzeitig bei der Arbeit zu sein. Einfach zu Hause zu bleiben ist demnach keine Option.

Allgemein gilt: Arbeitnehmende müssen bei angekündigten Streiks alle zumutbaren Möglichkeiten nutzen, um dennoch an die Beschäftigungsstelle zu gelangen. Das bedeutet, wenn der öffentliche Verkehr komplett stillsteht, muss auf Auto, Taxi, Fahrgemeinschaft oder auch das Fahrrad ausgewichen werden. Nur in Einzelfällen kann es sein, dass der Aufwand zu groß und damit nicht zumutbar ist.

Verdi-Steik: Was passiert, wenn ich nicht auf die Arbeit komme?

Wer nicht bei der Arbeit erscheint, bekommt auch keinen Lohn. Das ist theoretisch auch bei Streiks die Regel. Fahren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer normalerweise mit dem Nahverkehr zur Arbeit, müssen sie selbstständig eine andere Option finden. Wenn das gar nicht möglich ist, sollte in jedem Fall mit dem Chef oder der Chefin abgeklärt werden, welche Alternativen es gibt. Vielleicht kann am Streik-Tag auf Homeoffice ausgewichen werden oder ein Urlaubstag genommen, beziehungsweise Überstunden abgebaut werden.

Auch wer wegen des Streiks zu spät kommt, sollte dem Arbeitgeber unbedingt Bescheid geben. Ansonsten könnte im schlimmsten Fall eine Abmahnung drohen.

Werden Mehrkosten für den Arbeitsweg erstattet?

Arbeitnehmende, die wegen des Streiks nicht mit der Bahn sondern mit dem Taxi zur Arbeit fahren, müssen in der Regel selbst für die Mehrkosten aufkommen. Gleiches gilt für Sharing-Autos oder andere Alternativen. Allerdings müssen auch diese Kosten zumutbar sein.

Gibt es bei Streik ein Recht auf Homeoffice?

Auch bei einem Streik gelten die im Arbeitsvertrag festgelegten Vereinbarungen. Ein zusätzliches Recht, von zu Hause aus zu arbeiten, gibt es hingegen nicht. Auch hier kann allerdings ein Gespräch mit dem Arbeitgeber helfen – vielleicht zeigt sich dieser kulant und macht eine Ausnahme.

Streik im Nah- und Fernverkehr: Das sind Ihre Rechte

(csr)