Anfang März wurde bekannt: Wirtschaftsminister Robert Habeck plant ein neues Gesetz und möchte ein Verbot für Gas- und Ölheizungen bis 2045. Schon ab 2024 soll in einem ersten Schritt der Einbau von neuen Gas- und Ölheizungen eingeschränkt werden. Konkret soll ein regenerativer Anteil an neuen Gas- oder Ölheizungen Pflicht sein. Für die Verbraucher bedeutet das: Klassische Brennstoffheizungen mit Heizöl oder Gas wären nicht mehr möglich – es würde auf eine Hybridheizungs-Pflicht für neue Heizungsanlagen hinauslaufen.
Doch genau hier wird es problematisch. Denn regenerative Heiztechniken wie die Wärmepumpe oder Solarthermie sind im Vergleich zu einer klassischen Gas- oder Ölheizung deutlich teurer. Daher kommen bei einem möglichen Verbot für Gas- und Ölheizungen enorme Kosten bei der Umrüstung auf die Bürger zu. Schon eine einfache Luftwärmepumpe kostet in der Anschaffung zwischen 8.000 und 16.000 Euro – die Kosten für mögliche Umbauten am Gebäude oder die Installation sind im Heizungsgesetz noch nicht inbegriffen.
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Habeck: Wärmepumpe soll nicht teuer als Gasheizung sein – so viel Förderung müsste es geben
Zwar gibt es vom Staat eine Förderung für Wärmepumpen – diese ist jedoch an Auflagen gekoppelt. Das bedeutet: Für die volle Förderung von 40 Prozent muss etwa eine alte Gas- oder Ölheizung abgeschaltet und die Richtlinien für den "Wärmepumpen-Bonus" eingehalten werden. Ansonsten gibt es nur die 25-Prozent-Grundförderung. Wirtschaftsminister Habeck hat nach der massiven Kritik an seinen Plänen für ein Gas- und Ölheizungsverbot jetzt nachgelegt und wagte eine heikle Aussage: Die Wärmepumpe soll nicht teurer sein als eine Gas- oder Ölheizung.
Bezeichnung der Förderung | Zuschuss in Prozent |
Grundförderung ("Basis-Zuschuss") | 25 |
Heizungs-Tausch-Bonus | 10 |
Wärmepumpen-Bonus | 5 |
Summe aller staatlichen Zuschüsse | 40 |
Zur Erinnerung: Eine neue Wärmepumpe kann unter Zunahme aller anfallenden Kosten schnell bis zu 25.000 Euro kosten. Die Gasheizung ist hier mit etwa 7.000 Euro deutlich preiswerter. Die Differenz von 13.000 Euro müsste demnach von einer Förderung gedeckt werden – heißt: vom Steuerzahler. Im aktuell stark in der Kritik stehenden Wirtschaftsministerium sieht man die Problematik nicht. "Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird aus dem KTF finanziert – nicht aus dem Haushalt", heißt es auf eine Anfrage von unserer Redaktion.
Heizung | Kosten in EUR |
Ölheizung | ab ca. 8.000 |
Gasheizung | ab ca. 7.000 |
Holz- oder Pelletheizung | ab ca. 10.000 |
Nah- und Fernwärme | ab ca. 5.000 |
Wasserstoffheizung | ab ca. 30.000 |
Solarthermie | ab ca. 10.000 |
Luft-Wasser-Wärmepumpe | 8000 bis 16.000 |
Erdwärmepumpe | 12.000 bis 15.000 (ohne Erschließung) |
Grundwasser-Wärmepumpe | 9000 bis 12.000 (ohne Erschließung) |
Zu beachten ist: Die Kosten in dieser Tabelle sind durchschnittliche Werte und können im individuellen Fall abweichen. Nicht beachtet werden zudem die Kosten für die Installation oder einen nötigen Umbau/Sanierung. Auch Förderungen werden nicht berücksichtigt.
Gas- und Ölheizungsverbot bedeutet enorme Kosten: Staat plant Förderung aus KTF-Budget
Der KTF ist das Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ – hier möchte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) die nötigen Finanzhilfen für Haushalte mit mittleren und schwachen Einkommen abschöpfen. Das Ziel: Die Kosten für eine neue Wärmepumpe sollen insbesondere einkommensschwache Haushalte und Bürgerinnen und Bürger mit mittleren Einkommen nicht überfordern. "Das Heizen mit erneuerbaren Energien wird aufgrund einer Kombination aus Förderung der Heizung und vergünstigten Wärmepumpen-Stromtarifen unter dem Strich nicht wesentlich teurer werden als mit fossilen Heizungen."
Doch eine wesentliche Antwort ist die Regierung noch schuldig: Wie sehen diese Förderungen konkret aus? Auf Anfrage verweist das BMWK auf die schon bestehenden Hilfen – hierzu zählen neben der Einzelförderung für eine Wärmepumpe vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) noch zwei andere Optionen. Was für staatliche Förderungen gibt es 2023 für eine neue Heizung grundsätzlich? Antworten dazu finden Sie im eben verlinkten Beitrag. Im Folgenden nur die Förderoptionen für Wärmepumpen:
- BAFA-Einzelförderung für Wärmepumpen von bis zu 40 Prozent
- Absetzbarkeit der Wärmepumpenkosten über die Steuererklärung
- Förderprogramme von BAFA und der KfW zur energetischen Sanierung
Wärmepumpe statt Gas- oder Ölheizungen: Drei Förderoptionen – diese Zuschüsse gibt es
Bei der Absetzbarkeit handelt es sich um eine Förderung in Form einer direkten Steuerermäßigung. Das heißt: 20 Prozent der Investitionskosten – etwa von einer Wärmepumpe – können direkt von der Einkommenssteuerlast abgezogen werden. Das BMWK möchte diese Förderung auf Vermieter und Gewerbe ausweiten, heißt es in der Stellungnahme an unsere Redaktion. Die dritte Säule sind zusätzliche Förderprogramme vom BAFA sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau – kurz KfW.
Von der Förderbank KfW bekommen Eigentümer etwa zinsgünstige Kredite für ihre Sanierungen – auch hier gibt es Auflagen zu beachten. Deshalb sollte man sich vor der Investition in eine neue Heizung gut über die aktuellen Förderungen informieren – am besten in einem Gespräch mit einem Fachmann. Gute Ansprechpartner sind Verbraucherzentralen oder Energieberater. Auch viele Banken haben sich mittlerweile auf das Thema Förderungen spezialisiert. Doch ein Problem wiegt nach wie vor schwer: der Zeitplan von Habecks Gas- und Ölheizungsverbot bis 2045.
Verbot für Gas- und Ölheizungen bis 2045: Woran die Pläne von Habeck scheitern könnten
Schon ab 2024 – so zumindest die Idee – soll der regenerative Anteil bei neuen Gas- und Ölheizungen verpflichtend vorgeschrieben werden. Viel Zeit haben betroffene Verbraucher in diesem Fall nicht mehr. Hinzu kommt der Fachkräftemangel im Handwerk. Die Nachfrage nach Wärmepumpen boomt – 2021 bezeichnen Experten als Rekordjahr. Entsprechend voll sind aktuell die Auftragsbücher. Auch hier möchte das BMWK ansetzen. Eine Idee: "Durch industriell vorgefertigte Module können Einbauzeiten auf der Baustelle massiv reduziert und auch die Anzahl an Handwerkern stark reduziert werden."
Zudem setze man im Kampf gegen den Fachkräftemangel auf verschiedene Maßnahmen. Dazu heißt es gegenüber unserer Redaktion: "Ab Frühjahr ist ein Aufbauprogramm geplant, das die Förderung von Schulungen zur Auslegung, zum Einbau und zur Einregulierung von Wärmepumpen im Bestand zum Gegenstand hat." Die Akquirierung und Weiterbildung/Umschulung von Fachkräften seien Schwerpunktthemen. Doch auch hier die Frage: Wie schnell trägt das Projekt Früchte?
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Schrittweises Gas- und Ölheizungsverbot ab 2024: Habeck stellt ambitionierten Plänen vor
Vom BMWK gibt es dazu noch keine genauen Pläne. Somit sind für die Verbraucher zumindest vorerst die aktuellen Förderungen und Zuschüsse für neue Heizungen relevant. Gerade für Besitzer einer Gas- oder Ölheizung ist der "Heizungs-Tausch-Bonus" interessant. Dieser Zuschuss kann zusätzlich zu einer Grundförderung für eine neue Heizung beantragt werden und die Fördersumme erhöhen. Auch für Hybridanlagen – etwa aus Ölheizung und Wärmepumpen – gibt es eine Förderung. Jedoch immer nur für den regenerativen Anteil.
Das Fazit: Das BMWK plant ein schrittweises Verbot für Gas- und Ölheizungen schon ab 2024. Förderungen für Eigentümer mit mittleren und schwachen Einkommen sind angekündigt – im Unterschied zum geplanten Verbot fehlen hier allerdings noch konkrete Informationen. Der Fachkräftemangel kommt als ein weiteres Problem hinzu – auch hier gestalten sich schnelle Lösungen schwierig. Die Wärmepumpe, die nicht teurer ist, als eine Gasheizung – "das ist der Plan, das ist die Zusage", sagte Habeck. Eine ambitionierte Aussage mit Blick auf die aktuellen Gegebenheiten.
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