Berlin. Die Bescheide zur neuen Grundsteuer werden vom Finanzamt verschickt. Noch müssen Sie nichts bezahlen, aber darauf sollten Sie achten.

In Deutschland sind alle Besitzer von Wohn- und Geschäftsgrundstücken sowie Betrieben der Land- und Forstwirtschaft zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Das bisherige System zur Erhebung der Grundsteuer wurde 2018 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Die Grundsteuer wird deshalb neu berechnet.

Entsprechend bekommen alle Grundstücksbesitzer einen neuen Steuerbescheid vom Finanzamt zugeschickt. Keine Panik: Noch müssen Sie nichts bezahlen. Allerdings sollten Sie die Post auch nicht achtlos in die Schublade werfen.

Post vom Finanzamt: Diese Schreiben werden verschickt

Bevor irgendjemand Post vom Finanzamt bekommt, müssen alle Grundstücksbesitzer zunächst die sogenannten "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" einreichen. Die Frist dafür endet am 31. Januar 2023. Wichtig ist dabei, dass die Abgabe nur elektronisch erfolgen kann – entweder über das Portal "Mein Elster" oder die Webseite "www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de". Letzteres ist nur möglich, wenn es sich bei dem Besitz um unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen handelt.

Grundsteuergesetz: Die Daten für die Grundsteuer werden sei Januar 2022 neu erhoben. Deshalb müssen alle Grundstücksbesitzenden bis Ende Januar 2023 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt einreichen. Aber nicht per Post, sondern digital.
Grundsteuergesetz: Die Daten für die Grundsteuer werden sei Januar 2022 neu erhoben. Deshalb müssen alle Grundstücksbesitzenden bis Ende Januar 2023 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt einreichen. Aber nicht per Post, sondern digital. © Bernd Weißbrod/dpa

Ist die Erklärung eingereicht worden, erhalten alle Bürger, die ein Grundstück besitzen, zwei Schreiben vom Finanzamt:

  1. Schreiben zum Grundsteuermessbetrag: Im ersten Schreiben erhalten Sie Ihren Grundsteuermesswert. Dabei handelt es sich um einen Faktor, der neben dem Grundsteuer-Hebesatz und dem Grundsteuerwert zur Berechnung Ihrer Grundsteuer verwendet wird.
  2. Schreiben zum Grundsteuerwert: In diesem Schreiben erhalten Sie den Grundsteuerwert. Es handelt sich um einen Faktor, der den Wert Ihres Besitz angibt.

Zu beachten ist, dass nicht alle Bundesländer die neue Grundsteuerregelung einheitlich umsetzen. Den Ländern wurde "das Recht eingeräumt, bei der Grundsteuer eigene, vom Bundesgesetz abweichende landesrechtliche Regelungen einzuführen", erklärt das Bundesfinanzministerium. Von dieser Möglichkeit machen Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Bayern, das Saarland und Sachsen Gebrauch. Dementsprechend können die Schreiben vom Finanzamt je nach Bundesland voneinander abweichen.

Grundsteuerbescheid: Darauf müssen Sie bei der Post vom Finanzamt achten

Es ist unwichtig, in welchem Bundesland Sie wohnen oder wo Ihre Immobilien stehen. Alle Grundstücksbesitzenden müssen bei der Post vom Finanzamt Folgendes beachten:

  • Prüfen Sie Ihre Bescheide: Sowohl beim Grundsteuermessbetrag als auch beim Grundsteuerwert dürfen keine Fehler passieren. Überprüfen Sie die Angaben deshalb genau. Achten Sie dabei auf abweichende Regelungen im jeweiligen Bundesland. Sollten Sie Fehler entdecken, müssen Sie binnen vier Wochen Einspruch erheben.
  • Bezahlen Sie noch nicht: Auch wenn Sie jetzt schon Post vom Finanzamt bekommen, wo Beträge aufgelistet werden, müssen Sie noch kein Geld bezahlen. Erst ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach den neuen Regelungen erhoben. Die Einnahmen gehen ausschließlich and die Städte und Gemeinden.

Steuer-Plus von 126 Milliarden Euro bis 2026 erwartet

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    Das ist eine Frage, die sich alle Grundstücksbesitzer stellen. Bislang gibt es noch keine Antwort darauf, da zunächst die Werte aller Grundstücke bestimmt werden müssen. Deshalb wird die Grundsteuer übergangsweise noch bis Ende 2024 in ihrer jetzigen Form erhoben. "Es wird vermutlich noch bis Herbst 2024 dauern, bis die konkrete Höhe der jeweiligen künftigen Grundsteuer bei einem Großteil der Steuerpflichtigen feststeht", sagt das Bundesfinanzministerium.

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    Laut dem Bundesfinanzministerium fließen in die Berechnung der Grundsteuer zukünftig nur noch wenige Parameter ein, wodurch der steuerbürokratische Aufwand für Grundstücksbesitzer gesenkt wird. Für die Steuererklärung werden diese fünf Parameter benötigt:

    1. Grundstücksfläche
    2. Bodenrichtwert
    3. Immobilienart
    4. Alter des Gebäudes
    5. Wohn-/Nutzfläche
    Neue Grundsteuer: Ab 2025 wird die Grundsteuer nach neue Methoden erhoben. Der Bund setzt dabei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 um. Die Höhe der neuen Grundsteuer steht noch nicht fest, aber die Steuererklärung soll für Grundstückbesitzende einfacher werden.
    Neue Grundsteuer: Ab 2025 wird die Grundsteuer nach neue Methoden erhoben. Der Bund setzt dabei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 um. Die Höhe der neuen Grundsteuer steht noch nicht fest, aber die Steuererklärung soll für Grundstückbesitzende einfacher werden. © Bernd Weißbrod/dpa

    Zum Vergleich: Aktuell werden laut dem Bundesfinanzministerium für die Berechnung der Grundsteuer etwa 20 Faktoren verlangt.