Berlin. Bei der Nebenkostenabrechnung droht vielen eine saftige Nachzahlung. Genaues Prüfen lohnt sich – denn bei Fehlern sparen die Mieter.

Die Angst vor hohen Nebenkosten geht seit Monaten um. Viele Mieter sorgen sich, ob sie eine hohe Nachzahlung stemmen können, ganz besonders kurz vor Weihnachten. Denn einige bekommen erst jetzt die Betriebskostenabrechnung 2021 von ihrem Vermieter. Ziemlich spät, aber noch rechtzeitig, denn bis zum 31. Dezember muss die Abrechnung vorliegen. Über eine Erstattung können sich die wenigsten freuen, die meisten müssen nachzahlen.

Doch ein Weg könnte um hohe Nachzahlungen führen: Der Geldratgeber "Finanztip" empfiehlt allen Mietern, die Abrechnung der Betriebskosten auf die wichtigsten Fehler hin zu überprüfen. Das ist gar nicht so aufwendig und lohnt sich oft. Denn was falsch abgerechnet ist, müssen Mieter nicht zahlen.

Nebenkostenabrechnung 2021: Bei Warmwasser genau hinsehen

Die Heizkosten sind im Jahr 2021 bei den meisten Mietern im Vergleich zum Vorjahr gestiegen – auch wenn der Preisschock erst 2022 kommt. Daran lässt sich nichts ändern. Aber bei der Position Warmwasser sollten Mieter genau hinsehen.

Eine Untersuchung von "co2online" und "Finanztip" ergab, dass 60 Prozent der Abrechnungen beim Warmwasser falsch waren. Der Verbrauch wurde nur geschätzt oder nach einer Formel berechnet, was nach der Heizkostenverordnung nicht gestattet ist. Wurde falsch abgerechnet, dürfen Mieter den Posten Warmwasser pauschal um 15 Prozent kürzen.

Nebenkostenabrechnung: Keine Mietkosten für Rauchwarnmelder

In den Abrechnungen finden sich zudem immer wieder Kosten, die Vermieter gar nicht auf den Mieter umlegen dürfen. Im vergangenen Jahr ergingen dazu wichtige Urteile, auf die sich Mieter berufen können. Vermieter dürfen zum Beispiel die Mietkosten für Rauchwarnmelder nicht mehr auf die Mieter umlegen. Das hat der Bundesgerichtshof im Mai 2022 entschieden (Az. VIII ZR 379/20).

Allgemeine Kosten für "Hausstrom" sind ebenfalls nicht umlagefähig, ebenso wie Kosten für die regelmäßige Reinigung von Wasserrohren. Auch Reparaturkosten, Kosten für die Hausverwaltung, Finanzierungskosten, Kontogebühren oder Prämien für die Rechtsschutzversicherung müssen Mieter nicht als Nebenkosten zahlen.

Wer solche Positionen in der Abrechnung findet, kann das beanstanden. "Finanztip" stellt dazu einen Musterwiderspruch zur Verfügung.

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von einem externen Anbieter, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Nebenkosten prüfen: Mietervereine und Dienstleister helfen

Wer seine Nebenkostenabrechnung nicht selbst prüfen möchte oder unsicher ist, kann sich an einen Mieterverein vor Ort wenden. Die Fachleute dort erkennen teure Posten und ob Dinge auf der Abrechnung stehen, die dort nicht hingehören. Sie beraten allerdings nur Mitglieder.

Gegen Entgelt prüfen auch spezialisierte Rechtsdienstleister oder Anwälte Nebenkostenabrechnungen. Wer eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Mietrechtsschutz hat, kann seine Nebenkostenabrechnung ohne zusätzliche Kosten prüfen lassen.

Die Nebenkostenabrechnung ist oft seitenlang und unverständlich. Wer überfordert ist, kann sich Hilfe holen.
Die Nebenkostenabrechnung ist oft seitenlang und unverständlich. Wer überfordert ist, kann sich Hilfe holen. © iStock | istock

Hohe Nachzahlung: Hier bekommen Geringverdiener Unterstützung

Mieter, die auch nach der Überprüfung so viel nachzahlen müssen, dass sie es sich nicht leisten können, sollten mit ihrem Vermieter sprechen und eine Ratenzahlung anbieten. Bei geringem Einkommen ist ein Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter beziehungsweise beim Sozialamt möglich, auch wenn man ansonsten weder Arbeitslosengeld 2 noch Sozialhilfe bekommt. Das gilt für Rentner genauso wie für Studierende.

Auch wenn Mieter bereits Wohngeld beziehen, ist ein Antrag beim Jobcenter sinnvoll, da bisher die Kosten für Heizung und Strom ausgeklammert sind. Wichtig ist, den Antrag in dem Monat zu stellen, in dem die Abrechnung gekommen ist oder die Nachzahlung fällig ist. Wenn die Zeit knapp ist, reicht zunächst ein formloser Antrag per E-Mail.

Entlastung winkt: Mieter tragen CO2-Preis bald nicht mehr allein

Wer viel nachzahlen muss, muss künftig wahrscheinlich eine höhere Vorauszahlung leisten. Das ist an sich vernünftig, denn die Energie wird auch 2023 teuer sein, selbst wenn dann bereits die Gas- und Strompreisbremse die Preise deckeln werden.

Aber es gibt auch eine gute Nachricht: Mieter müssen künftig den CO2-Preis nicht mehr allein tragen. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter übernehmen. Mieter werden dadurch in vielen Fällen entlastet.

Weitere Infos zu den Betriebskosten, eine Checkliste zur Prüfung sowie einen Musterwiderspruch hat Finanztip.de im Ratgeber Nebenkostenabrechnung zusammengestellt.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der Finanztip-Stiftung.

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.