Berlin. Die Reform der Grundsteuer sorgt für Chaos. Die Übermittlung der Daten ist kompliziert. Doch es gibt eine Ausfüllhilfe, kostenlos.

  • Bis Ende Januar müssen Immobilienbesitzer in Deutschland die Grundsteuererklärung abgeben
  • Auf Basis der Daten soll die Grundsteuer neu berechnet werden
  • Doch die Erklärung ist kompliziert: Diese Ausfüllhilfe kann helfen

Eigentlich könnte die Grundsteuererklärung einfach sein, schließlich müssen nur einige Zahlen und persönliche Daten eingetragen werden. Doch wer sich das Geld für eine Software oder für den Steuerberater sparen will, landet meist beim staatlichen Portal Elster. Und genau da beginnt das Problem. Denn hier wird „Elster-Deutsch“ gesprochen – und das ähnelt mitunter einer Fremdsprache. Und wer eine Sprache nicht versteht, der macht zwangsläufig Fehler.

Grundsteuererklärung: Ausfüllhilfe als Übersetzer in verständliches Deutsch

Wie im richtigen Leben kann eine Übersetzung vieles möglich machen. Bei Elster ist diese Übersetzung die Ausfüllhilfe des Geldratgebers Finanztip:

  • Sie überträgt das Elster-Deutsch in eine verständliche Sprache und erklärt zudem, was an welcher Stelle in die Formulare eingetragen werden muss – oder welche Felder einfach mal leer bleiben können.
  • Die Ausfüllhilfe beschreibt auch, welche Daten gebraucht werden und wo diese – etwa der Bodenrichtwert – zu finden sind.

Damit wird es plötzlich recht einfach, die Grundsteuererklärung kostenlos zu machen. Und über die drei größten Fallen muss dann auch keiner mehr stolpern. Lesen Sie auch: Gundsteuer: Wer eine zweite Steuererklärung abgeben muss

Grunsteuer-Falle 1: „Anlage Grundstück“ vergessen

Für einige beginnt das Problem bei Elster gleich zu Beginn. Die Auswirkungen sind aber erst viel später zu spüren. Denn wer beim Einstieg sieht, dass der „Hauptvordruck“ schon ein Häkchen hat, vergisst schnell, bei der „Anlage Grundstück“ auch noch eins zu setzen. Dann geht es später nicht mehr weiter. Und die Schaltfläche für das Hinzufügen oder Entfernen von Anlagen versteckt sich in einem Aufklappmenü. Gut, wenn eine Ausfüllhilfe auch auf diesen Stolperstein rechtzeitig hinweist.

Grundsteuer-Falle 2: Das Zähler-Nenner-Pro­blem bei der Grundsteuererklärung

Zähler, Nenner? Erinnert an den Matheunterricht in der Schule. Immerhin war da wenigstens eindeutig geklärt, was die beiden Begriffe bedeuten. Das sieht bei der Grundsteuererklärung mit Elster leider anders aus. Gleich dreimal gibt es da einen Zähler und einen Nenner – und jedes Mal bedeuten sie etwas anderes.

Kommen wir zuerst zum sogenannten Flurstück. Das ist übrigens nicht identisch mit dem Grundstück, denn Letzteres kann mehrere Flurstücke haben. Die Flurstücksnummer besteht meist aus zwei Zahlen, ungefähr so: 436/2. Sie steht so im Grundbuchauszug und lässt sich auch im Internet abrufen. Klar, zuerst kommt da der Zähler, danach der Nenner. Was aber tun, wenn da nur eine einzige Zahl steht? Bevor lang gegrübelt wird: Diese eine Zahl ist der Zähler, das Feld für den Nenner bleibt in diesem Fall leer. Auch interessant: Eigene Immobilie: So funktioniert der Hausverkauf

Richtig anstrengend wird es aber danach. Da gibt es „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler, Nenner“ und „Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Zähler, Nenner)“. Klingt ähnlich, aber es liegen Welten dazwischen.

Bei der „wirtschaftlichen Einheit“ sind es meist 1 und 1, etwa bei einem Einfamilienhaus. Ganz anders sieht es bei einer Eigentumswohnung aus. Hier geht es um den eigenen Anteil an der Fläche des Grundstücks. Diese Zahlen stehen im Notar- oder Kaufvertrag und können etwa so aussehen: 541/10000. Kleines Sahnehäubchen: In zwölf Bundesländern dürfen Eigentümer daraus auch noch den persönlichen Anteil der Fläche in Quadratmetern ausrechnen – und in der „Anlage Grundstück“ eintragen. Im Hauptvordruck ist wiederum die ganze Fläche gefragt. Eine Ausfüllhilfe liefert ein Rechenbeispiel – und weist darauf hin, wo welche Zahl stehen muss.

Beim „Anteil am Grundstück“ sind hingegen die Anteile der Personen gefragt. Eine Alleineigentümerin gibt zum Beispiel 1 und 1 ein. Eheleute jeweils 1 und 2, das heißt, dass jeder die Hälfte besitzt.

Die Grundsteuer für Millionen Grundstücke in Deutschland wird neu berechnet.
Die Grundsteuer für Millionen Grundstücke in Deutschland wird neu berechnet. © iStock | istock

Grundsteuer-Falle 3: Zu große Wohn- oder Nutzfläche

Glücklich, wer in Baden-Württemberg sein Grundstück hat oder ein unbebautes. Denn dann spielen diese Flächen keine Rolle. Allen anderen sei gesagt: Jeder Quadratmeter mehr bei Wohn- oder Nutzfläche erhöht später die zu zahlende Grundsteuer. Wer zum Beispiel annimmt, Nutzfläche sei eine Fläche, die nur genutzt, aber nicht bewohnt wird, liegt falsch und würde ab 2025 unnötig viel Grundsteuer zahlen. Denn unter Nutzfläche versteht Elster Räume zur betrieblichen Nutzung wie eine Werkstatt. Lesen Sie auch: Rente im Ausland: Das gilt bei Steuer und Krankenkasse

Und es geht weiter: Viele Flächen zählen nicht mal zur Wohnfläche. Das reicht vom Keller über Treppen ab drei Stufen bis zum Dachboden. Andere Flächen zählen wiederum nur anteilig. Auch hier sei gesagt: Eine gute Ausfüllhilfe klärt an dieser Stelle auf.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der Finanztip-Stiftung.