Berlin. Unitymedia darf Kunden-Router verwenden, um damit ein öffentliches Netz aufzubauen, urteilte der BGH. Das wirft eine neue Frage auf.

Kabelnetzbetreiber dürfen die an ihre Kunden verliehenen WLAN-Geräte, sogenannte Router, auch ohne deren explizite Zustimmung mit öffentlichen Zugängen ausstatten. Voraussetzung dafür: Ein Widerspruch ist möglich, der Internetzugang des Kunden bleibt störungsfrei und Risiken für Datenklau und Missbrauch sind ausgeschlossen.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz entschieden, teilte der BGH am Donnerstag mit (Az. I ZR 23/18). Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen diese Praxis des Anbieters Unitymedia geklagt. Wichtige Fragen und Antworten.