Berlin. Kollegen sind sauer, wenn Raucher Extrapausen machen. Darum will eine Führungskraft Raucherpausen verbieten. Das rät eine Anwältin.

Rechtsanwältin Kaja Keller beantwortet Leserfragen. Sie arbeitet in der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte und ist aufs Thema Arbeitsrecht spezialisiert.

Ich leite ein kleines Büro, und unter meinen Angestellten sind einige Raucher. Bislang gehen sie immer ganz selbstverständlich zum Rauchen vor die Tür, aber anderen Mitarbeitern missfallen diese Extra-Pausen. Wie kann ich das als Arbeitgeber unterbinden? Und wie kann ich ein Verbot durchsetzen, ohne die Kollegen zu verärgern?

Das sagt die Anwältin: Generell verbieten können Sie das Rauchen nicht. Allerdings sieht das Arbeitsrecht keine Pausen für das Rauchen vor. Daraus ergibt sich, dass Ihre Mitarbeiter auch kein Anrecht auf eine Raucherpause haben.

Die Raucherpause ist immer wieder ein Streitpunkt unter Kollegen. Und auch die Arbeitsgerichte mussten sich schon häufiger mit diesem Thema beschäftigen.

Kaja Keller ist Rechtsanwältin in der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte.
Kaja Keller ist Rechtsanwältin in der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte. © Gansel Rechtsanwälte | Gansel Rechtsanwälte

So hat ein Gericht entschieden, dass die Raucherpause eben keine Unterbrechung der Arbeit wie der Gang zur Toilette oder in die Büroküche ist. Daher wird der Arbeitnehmer während der Raucherpause auch nicht bezahlt.

Ein anderes Mal urteilte ein Gericht, dass die Raucherpause nicht zur Arbeitszeit gehöre. Passiert dem Arbeitnehmer in der Zeit ein Unfall, wird er also nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

Gemeinsame Lösung suchen

Was Sie als Arbeitgeber nun tun können: Versuchen Sie gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten zufriedenstellend ist.

Wenn Sie die Arbeitszeit bisher nicht mit der Stechuhr erfassen, sondern darauf vertrauen, dass alle ihre vereinbarten Stunden arbeiten (Vertrauensarbeitszeit), dann sollten sie klarmachen, dass Sie erwarten, dass die „verrauchte“ Zeit nachgearbeitet wird.

Alternative ist die Zeiterfassung

Stellen Sie klar, dass es andere Optionen gibt, sollten die Mitarbeiter Ihr Vertrauen missbrauchen. Die Alternative wäre tatsächlich eine klassische Zeiterfassung mit der berühmten Stechuhr.

Gibt es bei Ihnen schon die klassische Zeiterfassung, dann muss sich jeder Raucher zum Gang nach draußen ausstempeln. Tut der Mitarbeiter dies nicht, können Sie ihn wegen Arbeitszeitbetrugs zunächst abmahnen und bei Wiederholung auch kündigen. Ich wünsche Ihnen ein gutes Gespräch mit Ihren Mitarbeitern.