Berlin. Eine Angestellte arbeitet im Homeoffice. Ihr Vorgesetzter will die Räume besichtigen. Ob sie das zulassen muss, erklärt eine Anwältin.

Kaja Keller hat sich als Rechtsanwältin auf das Thema Arbeitsrecht spezialisiert. Sie ist für die Berliner Kanzlei Gansel Rechtsanwälte tätig. Hier beantwortet sie Leserfragen.

Ich arbeite die meiste Zeit im Homeoffice. Nun will mein Chef bei mir vorbeikommen, um zu schauen, ob alle Vorschriften eingehalten werden. Darf er das?

Das sagt die Anwältin: Ja, Ihr Arbeitgeber darf bei Ihnen nach dem Rechten schauen, wenn Sie hauptsächlich von zu Hause aus arbeiten.

Aber es gibt Regeln. Er kann nicht einfach so bei Ihnen vor der Tür stehen und Einlass verlangen. Bevor er Sie besuchen darf, müssen Sie wegen des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Grundgesetz) zustimmen.

Kaja Keller ist Rechtsanwältin in der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte in Berlin.
Kaja Keller ist Rechtsanwältin in der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte in Berlin. © Gansel Rechtsanwälte | Gansel Rechtsanwälte

Haben Sie dies getan, darf sich Ihr Chef in Ihrem Arbeitszimmer umschauen. Aber damit endet die Tour dann auch – zumindest rein rechtlich. Tatsächlich wird er natürlich ein wenig mehr von Ihrer Wohnung sehen als nur Ihr Arbeitszimmer. Er muss ja irgendwie dorthin gelangen.

Die in der Arbeitsstättenverordnung als Telearbeitsplätze bezeichneten Plätze sind meistens das, was Homeoffice genannt wird. Die Verordnung macht eindeutige Vorgaben.

So muss der Arbeitgeber begutachten, dass der Arbeitsplatz sicher ist und dem Beschäftigten keine Gefahr droht. Fehlt ihm die Fachkompetenz zur Begutachtung des Arbeitsplatzes, muss er sich diesbezüglich beraten lassen.

Ergonomie am Arbeitsplatz

Das mag für Ihr Homeoffice dramatisch klingen. Doch im Grunde geht es darum, dass Ihr Chef bei der Einrichtung darauf achtet, dass auf den Bildschirm, an dem Sie arbeiten, keine Reflexionen fallen und dass ihr Arbeitsplatz ergonomisch gestaltet ist.

Kabel müssen so gelegt sein, dass Sie nicht darüber stolpern können. Und auf dem Schreibtisch muss genug Platz für die Technik sowie Schreibutensilien und Akten sein.

Keine angenehme Pflicht

Aber seien Sie ganz entspannt. Zum Kontrollieren in eine fremde Wohnung zu kommen, ist vielleicht auch für Ihren Chef keine angenehme Pflicht.

Außerdem ist die Arbeitsstättenverordnung nach meiner Auffassung so zu verstehen, dass Ihr Chef dies nur ein einziges Mal durchführen darf. Denn in der Arbeitsstättenverordnung ist nur von „erstmaliger Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ die Rede.

Mehr als einmal müssen Sie ihn also nicht in Ihre Wohnung lassen.