Hamburg. Mit günstigen Preisen locken Airlines Kunden auf ihre Seiten. Teurer werden sie während der Buchung durch Gepäck und Zahlungsart.

Ein Flug von Hamburg nach Palma de Mallorca mit Ryanair am 1. März 2019 kostet beim Portal www.fluege.de 116,26 Euro – inklusive Rückflug am 16. März. Doch tatsächlich kostet die Verbindung am Ende 208,24 Euro – und das liegt nicht nur am Gepäck, das sich die Fluggesellschaft extra bezahlen lässt. Wer bei www.opodo.de einen Flug von Berlin-Tegel nach München am 12. Februar 2019 mit Easyjet (Rückflug am 20. Februar) buchen will, freut sich zunächst über günstige knapp 68 Euro. Doch am Ende des Bezahlvorganges stehen 176,87 Euro auf der Rechnung.

„Für die Verbraucher ist das sehr ­ärgerlich“, sagt Mona M. Semmler von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Es gibt aus einer EU-Verordnung über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft ganz klare Vorgaben an die Angabe des Endpreises zum Beginn jedes Buchungsvorgangs.“

Im Endpreis müssen sämtliche Preisbestand­teile enthalten sein, die bei einer Flugbuchung anfallen, wie etwa Steuern und Gebühren. Doch damit sind nicht alle Preis­bestandteile erfasst. „Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Fluggesellschaften für aufgegebenes Gepäck weiterhin Zusatzgebühren verlangen dürfen“, sagt Semmler.

Endpreis je nach Zahlungsart

Die hohen Unterschiede zwischen Anfangs- und Endpreis liegen nicht ­allein am Gepäck. Nach wie vor entscheidet bei einigen Flugportalen das Zahlungsmittel darüber, wie teuer die Reise wirklich wird. Bei Opodo steigt der Preis von 67,98 Euro für den Trip nach München durch das Gepäck auf 146,14 Euro.

Und je nachdem, ob man mit Paypal (176,87 Euro) bezahlt oder mit der Visa-Karte (174,38 Euro) werden unterschiedliche Endbeträge fällig. Es ist nicht erkennbar, mit welchem Zahlungsmittel der ursprüngliche Endpreis von 146,14 Euro überhaupt erreicht werden kann.

Zusatzkosten eigentlich nicht erlaubt

Bereits seit Anfang 2018 sollen Bezahlgebühren der Vergangenheit angehören. Das regelt die EU-Zahlungsdienstrichtlinie. Danach sind Zusatzkosten für die Nutzung einer SEPA-Lastschrift, für eine Überweisung oder die Nutzung der Kreditkarten Visa oder Mastercard unzulässig. Zusatzkosten für die Bezahlung mit anderen Kreditkarten sind jedoch gestattet.

Die Wettbewerbszentrale geht davon aus, dass auch Zahlungen über Bezahldienste wie Paypal oder Sofortüberweisung unter die neue Bestimmung im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 270a) fallen. „Was einige Flugportale dennoch bei den Zahlungen praktizieren, halten wir für eine Umgehung der geltenden Regeln“, sagt Semmler. „Aber das werden erst die Gerichte entscheiden können.“

Günstige Preise nur mit hauseigenen Kreditkarten

Das Unternehmen Invia, zu dem auch das Portal fluege.de gehört, sieht das anders. Durch die Nutzung der Visa-Karte steigt bei dem Portal der Preis beim Flug nach Mallorca um rund 40 Euro. Das macht den eigentlichen Flugpreis um 35 Prozent teurer. Weitere Tests zu einem späteren Zeitpunkt ergaben, dass sich diese Gebühr auch verändert und niedriger ausfallen kann. Offenbar ist sie vom Flugpreis abhängig.

So wurde bei einer Verbindung von Hamburg nach Mallorca ein Aufpreis von 48 Prozent des Flugpreises erreicht, nur weil der Kunde mit Visa bezahlt. „Wir erheben kein Serviceentgelt für das Bezahlen und verstoßen deshalb nicht gegen die EU-Zahlungsdienstrichtlinie“, sagt Invia-Unternehmenssprecher Kevin Wiederspächer. Nur den Kunden, die mit der hauseigenen Mastercard Gold von fluege.de bezahlen, werde ein Rabatt eingeräumt, so Wiederspächer.

Dieser Rabatt wird in dem Flugangebot, wenn auch in sehr kleiner Schrift, deutlich gemacht. Die spezielle Kreditkarte ist bei der Advanzia Bank ohne Jahresgebühr erhältlich. „Das Problem ist nur, die meisten Kunden haben bereits eine Kreditkarte“, sagt Verbraucherschützerin Semmler.

Mit der gleichen Masche arbeitet Airline-direct.de. Auch hier bekommt der Kunde nur mit der hauseigenen Kreditkarte den günstigsten Preis. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Opodo heißt es: „Soweit zulässig, behält sich Opodo das Recht vor, etwaige Verwaltungskosten, die uns oder dem ­Anbieter in Bezug auf eine Buchung mit Kreditkarte oder einem anderen ­Zahlungsmittel entstehen, zusätzlich zu berechnen.“

Oftmals lohnt es sich, Flüge direkt bei der Airline zu buchen

„Statt den Kunden die gebührenfreie Zahlung durch gängige Zahlungsmittel anzubieten, wird bei einigen Portalen getrickst“, sagt Jürgen Zupancic vom Reisemagazin „Fliegen & Sparen“. Es gehe darum, sich mit Lockpreisen bei den Preisvergleichen im Internet auf die vorderen Plätze zu bringen. Das Magazin hatte Flugportale getestet.

Dabei zeigte sich aber auch, dass nicht alle Portale so agieren. Bei zum Beispiel ­Expedia, Ebookers, Fluege.com, Flug­laden, Fly und Liligo werden keine Gebühren bei Zahlung mit den gängigen Kreditkarten erhoben. „Damit hat der Verbraucher die Wahl, wo er sein Ticket buchen will, um Ärger mit den Bezahlgebühren zu vermeiden“, sagt Zupancic.

Schreiende Werbung ignorieren

Es kann sich auch auszahlen, die Flugportale nur als Informationsquelle zu nutzen und dann bei der Airline direkt zu buchen. Das lohnt, wenn man mit Gepäck reist. Teilweise sind die Zuschläge dafür bei den Fluggesellschaften geringer als bei den Portalen. Das gilt auch, wenn man einen bestimmten Sitzplatz reservieren möchte.

Hartnäckig wegklicken und schreiende Warnhinweise ignorieren muss man bei fast allen Flugportalen, um den vielen Zusatzangeboten wie Reiseversicherungen zu entgehen. Es spricht zwar nichts gegen die eine oder andere Versicherung. Aber die sollte man vorher ­abschließen und die Bedingungen gründlich studieren.