Berlin. Soll viel Personal auf einmal entlassen werden, legt das Gesetz dem Arbeitgeber besondere Pflichten auf. Ein Anwalt erklärt die Lage.

Dr. Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Hier beantwortet er Leserfragen.

Bei meinem Arbeitgeber steht ein massiver Personalabbau bevor. Wir haben zwar einen Betriebsrat, aber ich möchte mich auch unabhängig davon „schlaumachen“. Darum meine Frage: Wie steht es bei Massenentlassungen um die Rechte der Mitarbeiter?

Das sagt der Anwalt: Die Mitarbeiter haben angesichts eines massiven Personalabbaus weitreichende Rechte. Wenn zum Beispiel bei einer Belegschaftsgröße von 500 Arbeitnehmern rund 200 Beschäftigte vom Personalabbau betroffen sind, handelt es sich um eine sogenannte Massenentlassung. Bei Massenentlassungen legt der Gesetzgeber dem Arbeitgeber bestimmte Verpflichtungen auf.

Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin: Dr. Heiko Peter
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin: Dr. Heiko Peter © Privat

Besteht in dem betroffenen Betrieb wie bei Ihnen ein Betriebsrat, müssen in einem Sozialplan Abfindungszahlungen vereinbart werden. Der große Vorteil dabei ist: Eine Abfindung ist auch dann zu zahlen, wenn die Kündigung wirksam ist oder wenn nicht geklagt wird.

Unabhängig davon ist Arbeitnehmern zu raten, Kündigungsschutzklage zu erheben. Denn die Abfindung ist schließlich sicher.

Die Klage eröffnet zwei Möglichkeiten: entweder seinen Arbeitsplatz einzuklagen oder im Wege eines Abfindungsvergleichs eine höhere Abfindungssumme einzustreichen und sein Arbeitsverhältnis zu beenden.

80 Prozent der Klagen enden im Vergleich

Statistiken belegen, dass 80 Prozent aller arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten in einem Vergleich enden. Die wenigsten Arbeitnehmer kehren aber tatsächlich auf ihren alten Arbeitsplatz zurück.

Oft ist das auch gar nicht das vorrangige Ziel, sondern es geht den Klagenden vor allem um eine Erhöhung der Abfindungssumme. Die Chancen stehen nicht schlecht, denn Massenentlassungen haben ein hohes Fehlerpotenzial.

Oft macht der Arbeitgeber Fehler

Der Umfang und die Komplexität der Abbaumaßnahmen führen häufig zu Fehlern bei der Kündigung, die nicht auftreten würden, wenn nur wenige Arbeitnehmer entlassen würden.

Geschicktes Verhandeln Ihres Anwalts und Ungewissheit aufseiten Ihres Arbeitgebers, ob die Massenentlassung korrekt durchgeführt wurde, führen dazu, dass höhere Abfindungen vereinbart werden als normalerweise üblich.