Berlin. Der Chef will einen Angestellten kündigen. Zuvor bietet er ihm einen Aufhebungsvertrag an. Ein Anwalt erklärt die Vor- und Nachteile.

Dr. Heiko Peter Krenz, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, beantwortet Leserfragen.

Mein Chef hat mir einen Aufhebungsvertrag angeboten. Wenn ich ablehne, will er mich kündigen. Soll ich unterschreiben? Habe ich Alternativen?

Das sagt der Anwalt: Der Abschluss von Aufhebungsverträgen ist seit Langem ein bewährtes Mittel in der Arbeitswelt – für Arbeitgeber. Die Vorteile für sie liegen auf der Hand: Das Arbeitsverhältnis wird zeitnah, einfach und rechtssicher beendet.

Fachanwalt für Arbeitsrecht: Dr. Heiko Peter Krenz.
Fachanwalt für Arbeitsrecht: Dr. Heiko Peter Krenz. © Privat

Komplizierte Kündigungsformalien müssen bei Aufhebungsverträgen nicht eingehalten werden. Der Arbeitgeber vermeidet ein langwieriges Kündigungsschutzverfahren, und es gibt keine Streitigkeiten mit dem Arbeitnehmer.

Obwohl ein Aufhebungsvertrag auch für Sie durchaus eine attraktive Alternative zur Kündigung sein kann, sollten Sie es sich als Arbeitnehmer gut überlegen, ob Sie sich darauf einlassen. Ist der Vertrag nämlich erst einmal unterschrieben, ist das Arbeitsverhältnis beendet. Ein Widerruf ist, sofern nicht ausdrücklich im Aufhebungsvertrag vereinbart, ausgeschlossen.

Sperre beim Arbeitslosengeld

Auch eine Anfechtung ist nur in engen Grenzen und in Ausnahmefällen möglich. Daher sollten Sie die Vor- und Nachteile genau abwägen. Insbesondere sollten Sie sich bewusst sein, dass dem Aufhebungsvertrag grundsätzlich eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld von rund drei Monaten folgt.

Um diese Zeit zu kompensieren, ist es daher sinnvoll, auf eine angemessene Abfindungsregelung zu bestehen. Die Höhe variiert je nach Einzelfall.

Um sich eine gute Verhandlungsposition zu sichern, sollten Sie die Wirksamkeit einer möglichen (alternativen) Kündigung von einer kundigen Stelle prüfen lassen.

Firma will Kündigungsschutzklage vermeiden

Der Arbeitgeber möchte einen Kündigungsschutzprozess schließlich gerade vermeiden. Je größer die Wahrscheinlichkeit, dass die Kündigung unwirksam ist, desto eher wird Ihr Chef bereit sein, größere Summen zu zahlen.

Für Sie kann es sich daher durchaus lohnen, auf das Angebot einzugehen. Wollen Sie dagegen in der Firma weiterarbeiten, dürfen Sie den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben. Dann müssen Sie das Risiko eingehen, dass eine Kündigung folgt – und dann dagegen klagen.