Hamburg. Der Erfahrungsbericht einer Eigentümerin, deren Mieter sich wie „Monarchen“ im geerbten Haus verhalten. Sie gibt Tipps für Betroffene.

Oft drängt sich das Bild vom „bösen“ Vermieter auf, der in Zeiten des Wohnungsmangels die Mieten rücksichtslos erhöht.

Doch es gibt auch Fälle, in denen Mieter zum Schrecken der Eigentümer werden können. Beispielsweise wenn Mietnomaden eine Immobilie völlig verwahrlost hinterlassen – meist verbunden mit hohen Mietschulden. Eigentümer sind dann froh, zumindest ihre Immobilie wieder in Besitz nehmen zu können – wenngleich mit hohem Renovierungsbedarf.

Für Susanne B. (Name geändert), die ihr Elternhaus in Hamburg-Fuhlsbüttel vor gut vier Jahren für weniger als zehn Euro kalt pro Quadratmeter und damit recht preiswert vermietet hat, gibt es noch eine weitere Kategorie: sogenannte „Mietmonarchen“.

Eine Wortschöpfung, die ihrer Ansicht nach gut wiedergibt, was ihr bislang mit ihren Mietern widerfahren ist. Die haben nämlich in dem 1912 gebauten Haus immer mehr ihre Fußspuren hinterlassen – allerdings ohne Rücksprache mit ihr als Eigentümerin zu führen und damit ohne ihr Einverständnis.

Veränderungen an der Bausubstanz

So wurden beispielsweise alte Terrassensteine durch neue ersetzt und im Haus Elektroleitungen vom Mieter verlegt. „Eigentlich kein Problem, weil das Haus ja alt ist. Ich bat aber darum, die Arbeiten zur Sicherheit von einem Fachmann abnehmen zu lassen“, erzählt Susanne B.

Geschehen ist nichts! Im Gegenteil – stattdessen reihte sich eine Eigenmächtigkeit an die andere: Nachbarn erzählten, dass plötzlich Leute mit Plastiktüten auftauchten, um Pflanzen aus dem Vorgarten mitzunehmen. „Meine Mieter hatten offenbar eine entsprechende Anzeige via Ebay geschaltet“, sagt Susanne B.

Noch mehr schmerzt sie, dass eine alte Laube im Garten verschwunden ist, stattdessen eine Sichtschutzwand aufgestellt wurde – zum Ärger des Nachbarn.

Mediation lehnen die Mieter ab

Susanne B. bat um Rücksprache, suchte das Gespräch, bot an, einen Mediator einzuschalten, falls es etwas zwischen ihr und den Mietern zu bereinigen gäbe. „Denn mit Sicherheit habe ich auch den einen oder anderen Fehler gemacht“, räumt sie ein. Schließlich übernehme sie erstmalig die Rolle der Vermieterin.

Tatsächlich hat sie jetzt einen Rechtsanwalt eingeschaltet, nachdem ihr die Mieter den Zugang zum nicht mitvermieteten Keller des Hauses verwehrt haben.

Der Jurist hat ihr bereits gesagt, dass es für eine Räumungsklage wohl nicht reichen wird, also läuft es auf einen langwierigen und teuren Klageweg hinaus.

Sperrfrist für Kündigung ausgemacht

Da im Mietvertrag beidseits eine fünfjährige Sperrfrist für eine Kündigung ausgemacht wurde, fällt diese Option weg.

Längst bereut Susanne B. nicht nur dies, sondern auch die Tatsache, dass sie die Immobilie nicht einfach verkauft hat. „Doch wohin mit dem Verkaufserlös angesichts der niedrigen Zinsen?“, fragt sie. Einer Maklerschätzung zufolge hätte sie für das geerbte Haus gut und gern mehr als 600.000 Euro einstreichen können.

Susanne B. glaubt, dass eine ganze Erbengeneration sich im selben Dilemma befindet wie sie. Sie hofft, dass ihr Fall andere dazu bewegt, sich im Vorwege besser über Rechte und Pflichten zu informieren. „Ich hätte beispielsweise viel klarer im Mietvertrag formulieren sollen, welche Pflanzen und Bestandteile im Garten tabu sind.“

Expertin sieht rote Linie überschritten

Nach Einschätzung von Sylvia Sonnemann, Geschäftsführerin bei Mieter helfen Mietern, haben indes auch Susanne B.s Mieter „eine rote Linie“ überschritten. „Es geht einfach nicht, bauliche Veränderungen ohne Rücksprache mit dem Eigentümer vorzunehmen, und auch beim Verwehren des Zugangs zum Keller überschätzen die Bewohner des Hauses offenbar ihre Lage“, so die Rechtsexpertin.

Ihr Rat: Das Angebot von Susanne B., einen Mediator einzuschalten, anzunehmen. „Auch wir bieten diese Dienstleistung an“, sagt Sonnemann.

Ihre Erfahrung aus vielen Beratungsgesprächen zeigt: „Es geht nicht immer darum, alles durchzusetzen, was möglich erscheint. Ziel muss der vernünftige Dialog sein.“

Im Zweifel hart und konsequent vorgehen

Auch Torsten Flomm empfiehlt den Weg über Mediation. „Wenn Mieter dies aber nicht wollen, sollte man mit aller Konsequenz vorgehen“, so der Rat des Vorsitzenden des Grundeigentümerverbandes Hamburg.

Dort hatte auch Susanne B. vorab den Rat einer Mediatorin eingeholt. Sie hofft zwar immer noch auf ein Einsehen ihrer Mieter. Doch sie weiß jetzt: „Nett zu sein, ist nicht immer der richtige Weg!“