Berlin. Ein Angestellter soll seinen ehemaligen Arbeitgeber auf Arbeitslosengeld verklagen, empfiehlt ein Rechtsanwalt. Was dahintersteckt.

Rechtsanwalt Dr. Heiko Peter Krenz beantwortet Leserfragen.

Ich habe gegen meine Kündigung geklagt und gewonnen. Der Prozess hat rund ein halbes Jahr gedauert. Anschließend hätte mein Arbeitgeber das Arbeitslosengeld, das ich währenddessen bekommen habe, an die Arbeitsagentur zurückzahlen müssen.

Das hat er aber nicht getan. Jetzt bin ich tatsächlich arbeitslos geworden und bekomme kein Arbeitslosengeld, weil es als verbraucht gilt. Was kann ich tun?

Das sagt der Anwalt: Wer mindestens ein Jahr in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, erarbeitet sich dadurch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wenn der Arbeitgeber unrechtmäßig kündigt und deswegen kein Gehalt mehr zahlt, erhält der Gekündigte während des Kündigungsschutzverfahrens Arbeitslosengeld I – und zwar bis zum Ende des Gerichtsverfahrens. So war es auch bei Ihnen.

Dr. Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Dr. Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. © privat | privat

Zahlt nun Ihr Arbeitgeber nach dem Prozess das von der Arbeitsagentur an Sie überwiesene Arbeitslosengeld nicht zurück, obwohl Sie den Prozess gewonnen haben, reduziert sich Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld I um den Zeitraum, in dem Arbeitslosengeld gezahlt wurde. Bei Ihnen ist das offenbar ein halbes Jahr. Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld hat sich tatsächlich „verbraucht“.

Eigentlich würde man nun vermuten, dass sich die Arbeitsagentur das zu Unrecht gezahlte Arbeitslosengeld von Ihrem Arbeitgeber zurückholt. Das Recht dazu hätte sie. Allerdings ist die Arbeitsagentur anders als Rentenversicherungsträger nicht verpflichtet, dementsprechend aktiv zu werden.

Zugunsten der Arbeitsagentur klagen

Also müssen Sie das in die Hand nehmen. Laut Bundesarbeitsgericht kann ein Arbeitnehmer in einem solchen Fall den Arbeitgeber selbst verklagen. Sie sollten daher das zu erstattende Arbeitslosengeld zugunsten der Arbeitsagentur einklagen. Damit würde Ihr ehemaliger Arbeitgeber gezwungen, der Arbeitsagentur das verauslagte Arbeitslosengeld zurückzuzahlen.

Das kommt dann Ihnen zugute: Sie erhalten das Ihnen zustehende Arbeitslosengeld, und außerdem verlängert sich Ihr Bezugszeitraum um die Zeit, die Ihr Kündigungsschutzprozess damals gedauert hat. Leider müssen Sie dafür erneut einen kostenträchtigen Prozess führen.