Hannover. Der Landessportbund erneut zudem das Angebot zu einer besseren Zusammenarbeit bei der Erstellung der Corona-Verordnungen.

Der Landessportbund Niedersachsen setzt sich im Vorfeld des für den 22. März geplanten Bund-Länder-Gespräches gegenüber der Niedersächsischen Landesregierung für weitere Öffnungen im Vereinssport ein. In einem Schreiben an die Staatskanzlei bezieht sich der LSB auf die für Niedersachsen in fünf Öffnungsschritten angekündigten Lockerungen im Breitensport durch das Land.

Der LSB erneuert zudem sein Angebot zu einer besseren Zusammenarbeit bei der Erstellung beziehungsweise Veränderung der Corona-Verordnungen und den dazugehörigen FAQs für den Sport. „Unsere Hotline erhält viele Nachfragen zur Interpretation von Regelungen, aber auch Vorschläge aus der Praxis, die bislang keine Berücksichtigung gefunden haben“, bedauert der LSB-Vorstandsvorsitzende Reinhard Rawe. Hilfreich sei zudem, wenn die „Häufig gestellten Fragen zum Sporttreiben“ spätestens am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Corona-Verordnung ebenfalls online gestellt würden.

Der LSB begrüßt, dass entsprechend den jeweiligen Inzidenzwerten landesweit wieder mehr Sport möglich ist – so lässt die seit dem 15. März geltende Verordnung zu, dass bei einem Inzidenzwert von unter 35 sportliche Betätigung von insgesamt höchstens zehn Personen aus insgesamt höchstens drei Haushalten per öffentlich bekanntzugebender Allgemeinverfügung des Landkreises ermöglicht werden kann.

„Wir sehen vor allem in der Möglichkeit, Schnelltests durchzuführen, einen sinnvollen Weg, um in den vom Land geplanten Öffnungsschritten mehr Menschen in Bewegung zu bringen. Dieser Weg, Menschen unmittelbar vor der sportlichen Betätigung zu testen, wird im Leistungssport bereits seit Monaten erfolgreich angewendet“, sagt Rawe. Der LSB äußert dabei die Erwartung, dass Übungsleitern sowie Sportlern kostenlos Schnelltests zur Verfügung gestellt werden.

In einem Schreiben an die Sportbünde empfiehlt der LSB diesen, dazu den direkten Kontakt mit den politische Verantwortlichen in den Landkreisen, kreisfreien Städten und zu den regionalen Gesundheitsämtern zu suchen. Eine weitere Möglichkeit besteht für die Sportvereine aus Sicht des LSB auch darin, sich als Testzentren für Schnelltests zertifizieren zu lassen. Diese Möglichkeit wird vom Gesetzgeber zugelassen.