Hannover. Der Bundestag des DTTB hat Änderungen unter anderem beim Status des Stammspielers und des Reservespielers beschlossen.

Als Reaktion darauf, dass in allen Tischtennis-Landesverbänden aufgrund der Corona-Pandemie bis Ende dieses Jahres nur ein Bruchteil der Mannschaftskämpfe der Vorrunde ausgetragen werden kann und die Situation in der Rückrunde ungewiss ist, hat der Bundestag des Deutschen Tischtennis-Bundes (DTTB) Änderungen an der Wettspielordnung beschlossen, die den Verlust und die Wiedererlangung des Stammspielerstatus für die laufende Spielzeit regeln.

Während in einer „normalen“ Halbserie jeder Stammspieler bei den Damen und Herren mindestens drei Punktspiele im Einzel bestreiten muss, um auch in der folgenden Halbserie weiter als Stammspieler gemeldet werden zu können, gilt wegen der Corona-Krise für Vor- und Rückrunde 2020/21 eine Ausnahme: Auch ohne überhaupt ein Spiel absolviert zu haben, verlieren Spieler ihren Stammspielerstatus nicht. Wer also als Stammspieler in der Vorrunde oder Rückrunde dieser Spielzeit gestartet ist, bleibt das auch nach der betroffenen Halbserie.

Für Akteure, die als Reservespieler in die Saison gestartet sind und durch die Zahl ihrer Einsätze bei Punktspielen der Vorrunde oder Rückrunde wieder zu Stammspielern werden möchten, gibt es eine coronabedingte Erleichterung: Statt bislang drei Teilnahmen an Punktspielen reicht in der Saison 2020/21 sowohl in der Vorrunde als auch in der Rückrunde aus, wenn ein gemeldeter Reservespieler einmal im Einzel an einem Punktspiel seines Vereins in der betreffenden Halbserie teilgenommen hat.

Da sich viele Verbände auf einen rudimentären Spielbetrieb wohl auch in der Rückrunde werden beschränken müssen, hat der Bundestag die Voraussetzungen für die Einsatzberechtigung bei Entscheidungsspielen vereinfacht: Es gibt ausnahmsweise keine vorgegebene Zahl von Mindesteinsätzen.

Hinsichtlich des Inaktivitätsabzugs bei den TTR-Werten bleibt dagegen alles beim Alten: Wer ein Jahr lang, also 365 Tage, an keinem TTR-relevanten Wettkampf teilgenommen hat, erhält 40 Punkte Inaktivitätsabzug.