Hannover. Der Termin für einen Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung bleibt bundeseinheitlich gleich, bis zum 30. November muss die Eingabe erfolgen.

Ungeachtet der aktuellen Spielbetriebsunterbrechung bis zum 31. Dezember im TTVN und des noch offenen weiteren Saisonverlaufs im Tischtennis, wird an dem bundesweit einheitlichen Termin für einen Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung, dem 30. November, festgehalten.

Darüber herrscht auch im DTTB-Ressort Wettspielordnung Konsens. „Uns liegen aktuell aus den Landesverbänden keine Anträge an den kommenden Bundestag auf Änderung oder Aussetzung des Termines vor. Hier ist man sich bundesweit einig“, berichtet TTVN-Beisitzer Hilmar Heinrichmeyer.

Wechselantrag rechtzeitig eingeben

Somit endet am 30. November die Frist für das Einreichen der Anträge auf Wechsel einer Spielberechtigung. Demnach sind alle Wechselanträge fristgerecht, wenn sie bis zum 30. November um 23.59 Uhr in click-TT eingegeben und „eingereicht“ wurden. Die Spielberechtigung bleibt für den bisherigen Verein bis zum 31. Dezember bestehen und wird zum 1. Januar 2021 für den neuen Verein erteilt.

Für die Entscheidung, ob und wie ab 1. Januar 2020 weitergespielt werden soll, spielt der Wechseltermin grundsätzlich keine Rolle. Hier werden die dann vorherrschende Lage zur Pandemieentwicklung und die Regelungen auf politischer Ebene maßgebend sein – zwei Faktoren, die zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig unklar sind.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der TTVN-Geschäftsstelle unter Telefon 0511/981940 oder per E-Mail an info@ttvn.de zur Verfügung.