Hannover. Der Landessportbund weist auf einen Ergänzung der Niedersächsischen Corona-Verordnung hin. Zudem setzt sich der LSB für weitere Lockerungen ein.

„Wir sind sehr froh, dass das Land unserer dringende Bitte, Bildungsveranstaltungen im Sport weiter zu ermöglichen, entsprochen hat.“ Mit diesen Worten kommentiert der Präsident des Landessportbundes Niedersachsen, Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach, eine Ergänzung der Auslegungsregelungen für den Sport der Niedersächsischen Corona-Verordnung, die seit 3. November in Kraft ist. Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen können weiterhin durchgeführt werden – auf Basis eines Hygienekonzeptes.

Der LSB wird seine Angebote an den beiden Standorten der Akademie des Sports und weiteren Sportschulen weiterhin durchführen. „Wegen des sehr unterschiedlichen Infektionsgeschehens in Niedersachsen empfehlen wir den Ausrichtern aber zuvor Abstimmungen mit den örtlich zuständigen Gesundheitsämtern herbeizuführen“, ergänzt Dr. Umbach weiter. Der LSB-Präsident weist zudem darauf hin, dass die sportliche Jugendarbeit – unter Beachtung der örtlichen Vorgaben – zulässig ist.

Sport weiterhin ermöglichen

Der LSB hat sich gegenüber der Arbeitsgemeinschaft kommunaler Spitzenverbände dafür eingesetzt, dass alle Kommunen in Niedersachsen die Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 3. November 2020 berücksichtigen und Freizeit- und Amateursport als Individualsport unter Würdigung des jeweiligen lokalen Infektionsgeschehens weiterhin ermöglichen sollen. „Wir sind uns der dem Sport zugestandenen Möglichkeiten der praktischen Sportausübung in den Vereinen und der damit einhergehenden Verantwortung sehr bewusst“, heißt es in einem Schreiben an den Sprecher der Arbeitsgemeinschaft, Prof. Dr. Hubert Meyer.

Der LSB regt an, dass die jeweils zuständigen Gesundheitsämter gemeinsam mit den Sportbünden als Gliederungen des LSB im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Lösungen vor Ort erarbeiten. Dr. Meyer hat angekündigt, innerhalb der Arbeitsgemeinschaft mögliche weitere Informationsangebote an die Kommunen abzustimmen.

Videokonferenz zur Verordnung

Über die Ausführungsregeln der Corona-Verordnung für den Sport hat sich der LSB-Vorstand mit Mitgliedern des LSB-Präsidiums, Vertretern des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport sowie 68 Vertretern aus Sportbünden und Landesfachverbänden in einer Videokonferenz in dieser Woche ausgetauscht.

„Der Vereinssport hat einen gesundheitsfördernden und auch einen sehr starken gemeinschaftsbildenden Effekt. Diese Aspekte sollten aus unserer Sicht bei Abwägungsprozessen der Politik stärker gewichtet werden. Wir plädieren deshalb für so viel verantwortbaren Sport wie möglich“, betonte LSB-Präsident Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach. Der LSB bedauere, dass temporäre Einschränkungen insbesondere für Mannschaftssportarten bestehen. „Wir tragen diese Maßnahme jedoch verantwortungsbewusst trotz der negativen Effekte für den Sport grundsätzlich solidarisch mit.“

Der LSB hat zu den Folgen der Corona-Krise eine Hotline eingerichtet. LSB-Beschäftigte beantworten Fragen rund um den Sportbetrieb oder vermitteln an Experten weiter. Die LSB-Hotline ist erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 10 und 12 Uhr und donnerstags von 16 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0511/1268210.