Berlin. Junge Familien können das Baukindergeld ab Dienstag beantragen. In Großstädten deckt die staatliche Förderung kaum die Nebenkosten.

Gute Nachricht für viele junge Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind: Ab Dienstag können sie über die Förderbank KfW das neue Baukindergeld beantragen. Der staatliche Zuschuss von 12.000 Euro pro Kind, ausgezahlt über zehn Jahre, soll den Bau oder Kauf von Wohneigentum erleichtern. Doch Verbraucherschützer warnen: In Ballungsräumen, in denen bezahlbarer Wohnraum Mangelware ist, wird die Subvention nicht viel bewirken.

Der Traum von den eigenen vier Wänden scheitert oft genug am Geld. Da sind 12.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren, ausgezahlt in gleichen Raten von je 1200 Euro, ein willkommenes Plus an Liquidität. Eine Einschränkung: Die Hilfe bekommen nur Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 75.000 Euro und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind – also bis 90.000 Euro bei einem und 105.000 Euro bei zwei Kindern. Laut einer Modellrechnung des Instituts empirica in Zusammenarbeit mit LBS Research werden zusätzlich 58.000 junge Familien mit dem Zuschuss in die Lage versetzt, Wohneigentum zu erwerben.

Wieviel Entlastung das Geld bringt, ist regional verschieden

„Natürlich spricht nichts dagegen, das Geld mitzunehmen, wenn die Finanzierung im Prinzip steht. Eine maßgebliche Größe bei der Entscheidung für eine Immobilie sollte das Baukindergeld aber nicht sein“, sagt Dirk Scobel von der Verbraucherzentrale Hamburg. Familien, die sich das Wohneigentum mithilfe des Zuschusses „gerade so“ leisten könnten, rät der Immobilien-Experte zur Vorsicht: „Das kann klappen, muss es aber nicht, und hängt auch davon ab, wie sich das Familieneinkommen in den zehn Jahren bis zum Wegfall der Förderung entwickelt.“

Zu bedenken ist dabei: Wie viel Entlastung das Baukindergeld bringt, ist regional verschieden. So macht ein 12.000-Euro-Zuschuss im teuren Hamburg gerade einmal 2,7 Prozent vom mittleren Kaufpreis für eine Wohnung ab 80 Quadratmetern (mindestens vier Zimmer) inklusive aller Kaufnebenkosten aus, wie das Portal Immowelt.de ermittelte. In Dortmund und Essen liege die Förderquote mit 5,4 und 6,4 Prozent etwas höher. Zum Vergleich: Laut Immowelt.de wiegt das Baukindergeld im Kyffhäuserkreis in Thüringen fast 23 Prozent des mittleren Kaufpreises auf. Im niedersächsischen Landkreis Goslar im Westen klettert der Förderanteil auf gut 14 Prozent.

„12.000 Euro decken oft nicht einmal die Maklerkosten“

„In manchen Städten mit sehr angespannter Wohnsituation ist das Baukindergeld nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wohnt jemand aber in einer Gegend mit niedrigen Preisen und bringt er hohes Eigenkapital mit, kann der Zuschuss zur Gesamtfinanzierung viel beitragen“, sagt Jörg Sahr von Stiftung Warentest. Er empfiehlt dennoch, „die Finanzierung so durchzurechnen, als ob es das Baukindergeld nicht gäbe“. Der Förderbetrag könne dann für Sondertilgungen eingeplant werden.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt ebenfalls davor, „sich jetzt hohe Kredite aufzuhalsen, nur um in den Genuss der neuen Förderung zu gelangen“. Nutznießer des Zuschusses seien Familien, die im Prinzip kreditwürdig sind, vor einer Immobilien-Finanzierung bislang aber möglicherweise zurückschreckten, weil ihnen das Risiko angesichts teils explodierender Preise doch zu hoch erschien. „Tatsache ist aber: 12.000 Euro Baukindergeld über zehn Jahre decken bei einem Immobilienkauf oft nicht einmal die Maklerkosten“, sagt Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken, Kredite.

Verbraucherschützer warnen, mehr Geld als geplant aufzunehmen

Besonders riskant wäre es dem Experten zufolge, die Finanzspritze zu nutzen, um ein höheres Darlehen zu finanzieren als ursprünglich geplant. „Das Fördergeld ist nicht das Problem. Für jeden Euro aber, den Familien sich darüber hinaus leihen, müssen sie auch mehr Zins und Tilgung leisten. Diese Zusatzbelastung wirkt über die ersten zehn Jahre weit hinaus“, betont Nauhauser.

Verschlechtern sich die Rahmenbedingungen in dieser Zeit, könnte das Folgen haben. „Die Refinanzierung könnte platzen, wenn die Förderung wegfällt und zugleich die Hypothekenzinsen deutlich steigen“, meint der Verbraucherschützer. Auch sonst könne manches Unvorhersehbare passieren, von der Scheidung bis zum Todesfall: „Dann kommen zur persönlichen Not noch finanzielle Schwierigkeiten, weil das Baukindergeld entfällt und damit die gesamte Finanzierung in Schieflage gerät.“

Immerhin mindert das Baukindergeld zehn Jahre lang die Belastungen, die aus dem laufenden Verdienst zu stemmen sind. Eine Faustregel der Verbraucherzentralen lautet: Die monatliche Belastung durch Zins und Tilgung plus den laufenden Unterhaltungskosten für die Immobilie sollte auf nicht mehr als rund 40 Prozent des monatlichen Netto steigen. Doch je nach persönlichem Lebensstandard sind Abweichungen davon erlaubt. „Der berühmte Schwabe, der sehr sparsam lebt, kann möglicherweise auch eine Belastung von 50 bis 60 Prozent schultern, bei anderen ist die Grenze schon bei 30 Prozent des Einkommens erreicht“, erläutert Experte Nauhauser.

So kommen Familien und Alleinerziehende an die Förderung

Zuständig für den Antrag ist die staatliche Förderbank KfW. Anträge sind nach dem Einzug online unter www.kfw.de/zuschussportal zu stellen. Weitere Infos: www.kfw.de/baukindergeld.

Bezuschusst werden Paare und Alleinerziehende mit Kindern, die erstmals eine selbstgenutzte Immobilie kaufen. Besitzt jemand bereits eine dauerhaft vermietete Immobilie, ist er von der Förderung ausgeschlossen. Auch für Kinder, die später geboren werden, gibt es kein Geld.

Steuerbescheide mit Antrag vorlegen

Ein Neubau ist förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erteilt wurde bzw. wird. Bei einem Immobilienerwerb muss der notarielle Kaufvertrag in dieser Zeit unterzeichnet sein. Der Förderantrag ist spätestens drei Monate nach Einzug einzureichen, bei einem 2018 bereits erfolgten Einzug bis zum Ende des Jahres.

Für die Einkommensgrenze von 75.000 Euro (plus 15.000 Euro Zuschlag je Kind) ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang maßgeblich. Wer 2018 den Antrag stellt, muss also die Steuerbescheide 2015 und 2016 vorlegen. Zum Haushaltseinkommen zählen die Einkommen des Antragstellers und die des Ehe- und Lebenspartners.