Berlin. Eigentlich wollte Karl Lauterbach (SPD) Homöopathie als Kassenleistung streichen. Im aktuellen Gesetzesentwurf fehlt der Passus jedoch.

Beim Thema Homöopathie scheiden sich die Geister. Die Apotheken in Deutschland haben 2020 laut dem Marktforschungsinstitut Iqvia homöopathische Mittel im Gesamtwert von rund 804 Millionen Euro verkauft. Doch der gesundheitliche Nutzen von Globuli & Co. ist, gelinde gesagt, umstritten.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) machte Anfang des Jahres klar, dass homöopathische Leistungen aufgrund „fehlender wissenschaftlicher Evidenz“ aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen werden sollen – vor allem auch, um die Kassen finanziell zu entlasten.

Nun scheint es aber so, als ob Lauterbach vorerst einen Rückzieher gemacht hat. In einem neuen Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) fehlt ein entsprechender Passus. Dies klang im vorherigen Entwurf noch ganz anders: „Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen sind als zusätzliche Satzungsleistungen im Sinne dieses Absatzes ausgeschlossen“, hieß es dort.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). © Bernd von Jutrczenka/dpa | Unbekannt

Homöopathie als Kassenleistung – Ein Pro und Contra zum Thema

Auf Anfrage mehrerer Medien erklärte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums, Lauterbach bleibe bei seinen Plänen zu einer Streichung homöopathischer Leistungen und Arzneimittel. Homöopathie solle „Thema der weiteren Beratungen auch im Parlament sein“. Heißt wohl konkret, dass sich die Ampel nicht einig ist.

Vor allem aus Kreisen des grünen Koalitionspartners war die geplante Streichung kritisiert worden. Der grüne Gesundheitsminister in Baden-Württemberg, Manfred Lucha, hatte Lauterbach vorgeworfen, beim Thema Homöopathie „Nebelkerzen“ zu werfen. Es gebe Menschen, denen eine homöopathisch Behandlung helfe. Dagegen kritisierte der FDP-Gesundheitsexperte Andrew Ullmann gegenüber der Mediengruppe Bayern den Wegfall der entsprechenden Passage im Entwurf zum GVSG.

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Homöopathie gehört nicht zum Standardleistungskatalog der Krankenkassen. Diese können sie aber auf freiwilliger Basis als sogenannte Satzungsleistung anbieten. Wie viele der 95 gesetzlichen Kassen genau hier Teile der Kosten oder auch die gesamte Behandlung bezahlen, ist unklar. Laut dem Vergleichsportal gesetzlichekrankenkassen.de könnten es etwa 70 sein.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)Private Krankenversicherung (PKV)
BeitragVom Einkommen abhängig: Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag.Setzt sich aus individuellem Risiko und gewähltem Tarif zusammen: Beiträge werden vom Versicherten getragen, der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss.
LeistungEin einheitlicher Leistungskatalog für alle Versicherten ist gesetzlich festgelegt.Die Leistungen sind individuell wählbar und abhängig vom gewählten Tarif. Oft sind die Leistungen umfangreicher als in der GKV.
ZugangPflichtversicherung für Arbeitnehmer unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, freiwillige Versicherung möglich.Zugänglich für Selbstständige, Beamte, Studenten und Arbeitnehmer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
VergleichSolidarprinzip: Kosten werden unter allen Mitgliedern verteilt, unabhängig vom individuellen Gesundheitsrisiko.Äquivalenzprinzip: Beitrag richtet sich nach Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang.
KostenGrundsätzlich gleichbleibende Beiträge im Alter; gesetzliche Zuzahlungen für bestimmte Leistungen können anfallen.Beiträge können im Alter steigen; private Krankenversicherungen bieten oft Tarife mit Altersrückstellungen an, um Kostensteigerungen abzufedern.
VersicherungspflichtFür Arbeitnehmer unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, für bestimmte Gruppen wie Rentner und Arbeitslose besteht Versicherungspflicht.Keine Versicherungspflicht; Versicherung wird privat abgeschlossen und ist nicht einkommensabhängig.
WechselWechsel in die PKV möglich, wenn Einkommen dauerhaft über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.Rückkehr in die GKV ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z. B. bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
KostenübernahmeDirekte Abrechnung mit den Leistungserbringern durch die Krankenkasse.Versicherte erhalten Rechnungen direkt vom Leistungserbringer und reichen diese zur Erstattung bei der PKV ein.
ZusatzkostenGesetzlich festgelegte Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel; Möglichkeit für zusätzliche private Zusatzversicherungen.Höhere Selbstbeteiligungen möglich, je nach Tarif; Zusatzversicherungen für Bereiche, die nicht durch den Basistarif abgedeckt sind.

Im Jahr 2022 haben die gesetzlichen Krankenkassen laut Angaben des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie etwa 6,6 Millionen Euro für Homöopathika ausgegeben. Die Ausgaben für Arzneimittel betrugen insgesamt etwa 50 Milliarden Euro. Laut dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sind derzeit etwa 4500 homöopathische Arzneimittel in Deutschland registriert und zugelassen.

tok