New York. Der frühere US-Präsident kann eine Kaution von 464 Millionen Dollar wohl nicht zahlen – nun droht ihm die Zwangsvollstreckung.

Der frühere US-Präsident Donald Trump ist nach Angaben seiner Anwälte derzeit nicht in der Lage, eine Kaution in Höhe der ihm auferlegten Geldstrafe von rund 464 Millionen Dollar (427 Millionen Euro) wegen Finanzbetrugs zu hinterlegen. Bringt er die Summe bis Montag nicht auf, kann die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James damit beginnen, Trump-Immobilien zu beschlagnahmen. Erste Schritte dahin wurden eingeleitet: Die Generalstaatsanwaltsschaft hat in Westchester County hat die notwendigen Unterlagen eingereicht.

Es wurden Schuldtitel für Golfplatz und Privatanwesen angemeldet

Das entspricht in etwa dem deutschen Schuldtitel und ist der erste Hinweis darauf, dass der Staat sich darauf vorbereitet, Trumps Golfplatz und Privatanwesen „Seven Springs“ nördlich von Manhattan, tatsächlich zu pfänden. Ein solcher Schuldtitel wurde ebenfalls in New York City angemeldet, wo sich Trumps Immobilien befinden, darunter der Trump Tower, sein Penthouse, sein Hotel am Central Park und zahlreiche Apartmenthäuser. Für Trump, der sich selbst stets als genialer Geschäftsmann preist, wäre ein solches gerichtliches Vorgehen nicht nur ein schwerer Schlag für seine Finanzen, sondern auch für sein Image.

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Die Trump-Anwälte erklärten, es sei nicht möglich, so schnell an soviel Geld zu kommen – die Auflösung von Finanz- oder Aktiendepots sei in dieser Größenordnung kompliziert, Kautionsversicherungen könnten ebenfalls nicht kurzfristig solche Summen bereitstellen. Trump bezeichnete den Fall in einer Erklärung als „Hexenjagd“.

Die Strafe nannte er „verfassungswidrig, unamerikanisch, beispiellos und praktisch unrealistisch für jedes Unternehmen, einschließlich eines so erfolgreichen Unternehmens wie meines“. Die Auflösung von Depots oder der Verkauf von Immobilien, um an Geld zu kommen, bringe zusätzlich erhebliche Verluste mit sich.

Sie hat Schuldtitel für die Besitztümer Trumps in New York und Umgebung angemeldet: Generalstaatsanwältin Letitia James.
Sie hat Schuldtitel für die Besitztümer Trumps in New York und Umgebung angemeldet: Generalstaatsanwältin Letitia James. © imago/UPI Photo | IMAGO/John Angelillo

Pfändungen in Trumps verschachtelten Firmen sind komplex

Allerdings ist es juristisch extrem kompliziert, die Pfändungen gegen Trump umzusetzen. Sein verschachteltes Unternehmen besteht aus 300 GmbHs: „Sie sind komplex organisiert und er ist auf dem Papier nicht der Eigentümer, sodass ein Urteil gegen ihn nicht direkt gegen bestimmte Immobilien vollstreckbar wäre. Es wird nicht einfach sein, das zu klären, und es wird nicht schnell gehen“, sagte Nikos Passas, Professor für Kriminologie und Strafjustiz an der Northeastern University dem Sender CNN.

Die Generalstaatsanwaltschaft könne immerhin „Bankpfändungen erwirken und auf das Vermögen zugreifen. Es gibt alle möglichen Dinge, die sie tun kann, um Geld einzutreiben“, sagte Passas. Der Rechtsexperte: „Letztlich denke ich, dass dies das Ende von Trumps Geschäften in New York bedeuten könnte.“

Beauftragte überwacht nun für die Justiz sämtliche Geldflüsse in Trumps Konzern

Unterdessen hat Richter Arthur Engoron, der das New Yorker Urteil gefällt hatte, eine Beauftragte zur Überwachung der Finanzflüsse in Trumps Immobilienunternehmen eingesetzt. Die pensionierte Richterin Barbara Jones soll alle internen Bewegungen kontrollieren und so sicherstellen, dass kein Geld verschoben, sondern tatsächlich alles getan werde, um die Millionenstrafen zu bezahlen. Um Transparenz zu schaffen, erhalten die Aufsichtsbehörden Kopien der monatlichen Bank- und Maklerauszüge der Trump-Unternehmen und müssen vorab über jegliche Transaktionen informiert werden, die den Wert von fünf Millionen Dollar übersteigen. (ftg/mit AFP)