Berlin. Im Kampf gegen AfD-Extremisten wie Björn Höcke setzen manche auf einen bestimmten Artikel des Grundgesetzes. Welche Aussichten das hat.

Innenministerin Nancy Faeser sieht wenig Chancen, Rechtsextremisten wie dem AfD-Politiker Björn Höcke die Grundrechte zu entziehen. „Das Bundesverfassungsgericht hat in der Geschichte der Bundesrepublik noch in keinem Fall entschieden, dass eine Person ihre Grundrechte verwirkt hat“, sagte die SPD-Politikerin im Interview mit unserer Redaktion. Es gebe hier hohe Hürden. „Deshalb muss es auch bei Herrn Höcke und seinem als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Thüringer AfD-Landesverband zuerst um die politische Auseinandersetzung gehen.“

Das ganze Interview lesen Sie hier:Hat es auch bei Hitler so angefangen, Frau Faeser?

Neben einem AfD-Verbotsverfahren wird derzeit auch die Möglichkeit diskutiert, Verfassungsfeinden die Grundrechte zu entziehen. Dazu hat das Kampagnen-Netzwerk „Campact“ online eine Unterschriftensammlung gestartet, die bereits mehr als eine Million Unterschriften gesammelt hat. Sie richtet sich namentlich gegen den Thüringer AfD-Chef Höcke.

Kann Björn Höcke das Wahlrecht entzogen werden? Eine Petition fordert das

Mit der Unterschriftensammlung wollen die Unterzeichner die Bundesregierung dazu bewegen, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 des Grundgesetzes zu stellen. Verwirkung von Grundrechten bedeutet, dass sich jemand gegenüber dem Staat nicht mehr auf Grundrechte wie die Meinungsfreiheit berufen kann. Dabei kann das Bundesverfassungsgericht nicht nur urteilen, dass jemand seine Meinungsfreiheit oder Versammlungsfreiheit verwirkt hat. Es kann ihm auch das Wahlrecht entziehen - und das Recht, gewählt zu werden.

Rechtsextremist Björn Höcke: Unterschriftensammlung fordert den Entzug seiner Grundrechte.
Rechtsextremist Björn Höcke: Unterschriftensammlung fordert den Entzug seiner Grundrechte. © Unbekannt | Unbekannt

Faeser zeigte sich zudem skeptisch über die Erfolgsaussichten eines möglichen AfD-Verbotsverfahren. „Ein Parteiverbot hat sehr hohe Hürden“, sagte sie. „Unsere Verfassung sieht dieses schärfste Instrument der wehrhaften Demokratie zurecht als Ultima Ratio vor. Das kann niemand bei einer entsprechenden Sachlage ausschließen. Politisch ist aber klar: Wenn sich Menschen einer solchen Partei zuwenden, müssen wir dafür werben, dass diese Menschen zu den demokratischen Parteien zurückkommen.“

„Persönliche und finanzielle Verbindungen der Rechtsextremen ausleuchten“

Auf die Nachfrage, ob ein Verbotsantrag vor den Landtagswahlen im September ausgeschlossen sei, entgegnete Faeser: „Verbotsverfahren sind langwierig. Und nochmals: Das ist das schärfste juristische Mittel und kein Mittel der politischen Auseinandersetzung.“

Die Innenministerin sprach sich dafür aus, vor allem „persönliche und finanzielle Verbindungen mit rechtsextremen Netzwerken“ auszuleuchten. Dazu habe der Verfassungsschutz seine Finanzermittlungen im Bereich des Rechtsextremismus deutlich verstärkt.

Lesen Sie auch: AfD, Identitäre und Neonazis: So hat sich das Netz der extremen Rechten verändert