- Die Bundesregierung hat sich im Streit um das Gas- und Ölheizungsverbot geeinigt
- Im Kabinettsentwurf zu einem neuen Heizungsgesetz wurden die Pläne von Wirtschaftsminister Robert Habeck deutlich entschärft
- Ab 2024 soll bei neuen Gas- und Ölheizungen ein regenerativer Anteil Pflicht sein – es gibt aber Ausnahmen
Schon seit ein paar Wochen ist das von Wirtschaftsminister Robert Habeck geplante Verbot von neuen Gas- und Ölheizungen in Deutschland ab 2024 ein heißt diskutiertes Thema. Der Zeitplan von Habeck sieht ein schrittweises Verbot ab 2024 vor – bis 2045 sollten Gas- und Ölheizungen vollständig verbannt werden. Die Betonung liegt auf "sollte" – denn SPD und FDP bremsten Habeck im Koalitionsausschuss aus. Jetzt soll es das Gas- sowie Ölheizungsverbot in einer Lightversion geben.
Gas- und Ölheizungsverbot: Einigung auf Kabinettsentwurf – das ist bekannt
Berichten der "Deutschen Presse-Agentur" (DPA) zufolge hat sich die Bundesregierung beim umstrittenen Gebäudeenergiegesetz mit Blick auf das Verbot neuer Gas- und Ölheizungen ab 2024 geeinigt. Demnach bleibt es nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums im Kern dabei, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Es soll allerdings Ausnahmen, Übergangsfristen und eine umfassende Förderung geben.
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Für die Verbraucher bedeutet das: Bestehende Gas- und Ölheizungen können ab 2024 in vielen Fällen wohl weiter genutzt werden. Neue Anlagen wären aber nur noch als Hybridheizung erlaubt. Das heißt: Die Gas- oder Ölheizung muss mit einer klimafreundlichen Technik – etwa einer Wärmepumpe oder einer Solarthermieanlage – kombiniert werden. Bislang wird nur der regenerative Anteil solcher Hybridanlagen gefördert. Den "Heizungs-Tausch-Bonus" für alte Öl- und Gasheizungen gibt es zudem nur bei der Außerbetriebnahme der alten Heizung.
Heizung | Grundförderung | Heizungs-Tausch-Bonus | Wärmepumpen-Bonus | Förderung gesamt |
Wärmepumpe | 25 | 10 | 5 | 40 Prozent |
Pelletheizung | 10 | 10 | – | 20 Prozent |
Verbot für klassische Gas- und Ölheizungen: Was für Eigentümer dann gelten soll
Hier könnte die Ampel-Koalition jetzt nachjustieren und die Förderungen und Zuschüsse für eine neue Heizung anpassen oder erweitern. Bislang gibt es in Deutschland neben der Grundförderung für eine neue Wärmepumpe oder Pelletheizung den "Heizungs-Tausch-Bonus" und speziell bei der Wärmepumpe einen sogenannten "Wärmepumpen-Bonus" von fünf Prozent. Fossile Heizungen auf Grundlage von Heizöl und Gas werden nicht bezuschusst – auch neue Anlagen mit hohen Energie- und Klimaschutzstandards nicht.
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Viele Details zum Kabinettsentwurf der Ampel sind somit weiter unklar. Neben konkreten Aussagen zu der "umfassenden Förderungen" ist auch zu den im Papier genannten Ausnahmen und Übergangsfristen bislang wenig bekannt. Im Beschlusspapier für den Kabinettsentwurf ist aber von einer Übergangsfrist von drei Jahren die Rede. Ist die Gas- oder Ölheizung kaputt, kann eine neue eingebaut werden – in drei Jahren muss diese dann zu einer erneuerbaren Heizungsanlage mit 65 Prozent erneuerbarem Anteil werden.
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Ausnahmen geplant – "Austauschpflicht" für Gas- und Ölheizung könnte wegfallen
Ausnahmen vom Verbot klassischer Gas- und Ölheizungen ohne regenerativen Anteil soll es für Menschen über 80 Jahren in Deutschland geben. Sie sollen vom Erneuerbaren-Gebot ausgenommen werden und ihre klassische Gas- oder Ölheizung weiterbetrieben können. Erst, wenn ihr Haus verkauft oder vererbt wird, sollen die neuen Auflagen für den regenerativen Anteil greifen.
Und auch die bislang geltende "Austauschpflicht" für über 30 Jahre alte Gas- und Ölheizungen könnte in Teilen aufgeweicht werden. Denkbar wären etwa Ausnahmen für Ein- bis Zweifamilienhäuser. Bislang gibt es allerdings noch keine offiziellen Details. Sicher ist: Das Verbot für Gas- und Ölheizungen ab 2024 soll kommen – jedoch weniger drastisch als geplant und mit Übergangsfristen sowie einigen Ausnahmen.
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