Berlin. Das neue EU-Gesetz zu Reparaturen hätte das Potenzial, Nachhaltigkeit zu fördern. An unklaren Regelungen darf es jetzt nicht scheitern.

Statt eines Neukaufs sollen “Reparaturen zum neuen Normal” werden, sagt EU-Verbraucherschutzkommissar Didier Reynders zum neuen Reparatur-Gesetzentwurf der EU-Kommission. Dass es eine gute Idee ist, Reparaturen von Gebrauchtwaren und den Kauf von Ersatzteilen zu erleichtern, ist ganz klar. Bei jährlich vier Millionen Tonnen Elektroschrott in der Europäischen Union wird es Zeit für mehr Anreize.

Es muss wieder Sinn ergeben, die eigenen Geräte auf Vordermann zu bringen, anstatt sie wegzuschmeißen. Das neue Gesetz macht da Hoffnung. Denn so wie es ist, kann es nicht bleiben. Dass nach durchschnittlich drei Jahren das alte Smartphone auf den Schrott wandert und ein neues Modell gekauft wird, nur weil zum Beispiel der Akku den Geist aufgegeben hat, muss ein Ende haben.

Rieke Smit, Volontärin in der Politikredaktion
Rieke Smit, Volontärin in der Politikredaktion © FUNKE Foto Services | Reto Klar

Gesetz fast zu perfekt um wahr zu sein

Smartphones sollen mit dem EU-Vorschlag ein Lebensjahr dazu gewinnen, Wasserkocher könnten ebenfalls repariert werden. Waschmaschinen oder große Haushaltsgeräte sollten nur in die Werkstatt wandern, wenn sie bereits energieeffizient sind. Damit passt der Gesetzentwurf perfekt zum Nachhaltigkeitstrend – und klingt fast zu perfekt, um wahr zu sein.

Glaubhaft wird die Umsetzbarkeit des Konzepts erst, wenn das Recht auf Reparatur wirklich einfacher und erschwinglicher ist, als sich ein neues Gerät zu kaufen. Dafür braucht es im Gesetzentwurf ganz klare Regelungen, was zu reparieren ist und von wem.

Niemand sollte lange Verhandlungen mit dem Kundenservice, Wartezeiten auf Ersatzteile oder unverhältnismäßig hohe Kosten in Kauf nehmen müssen, um etwa einen defekten Kühlschrank zu reparieren. Sonst entscheiden sich Kunden am Ende doch wieder für ein neues Gerät – und damit für aktuell einfacheren Weg.