Berlin. Seit 15. März ist es soweit: Fachschüler und Studenten können 200 Euro Energiepauschale beantragen. Wie das geht, erfahren Sie hier.

  • Ab dem 15. März kann die Energiepauschale beantragt werden
  • Studierende und Fachschüler erhalten 200 Euro
  • Was dafür zu tun ist, erfahren Sie hier

In Zeiten von Inflation und gestiegenen Energiepreisen sind viele Studierende und Fachschüler finanziell am Limit. Die versprochene 200-Euro-Energiepauschale hat ein halbes Jahr auf sich warten lassen – jetzt ist es soweit. Seit dem 15. März können Studenten einen Antrag für die langersehnte Pauschale stellen. 200 Euro sollen dann "in Kürze" auf dem Konto landen, versprach Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) kürzlich.

Bevor Studierende den Antrag aber stellen können, müssen sie zunächst ein sogenanntes BundID-Konto eröffnen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) rät Betroffenen, dieses schon jetzt auf der Onlineplattform einmalzahlung200.de, auf der später auch der Antrag auf die Einmalzahlung gestellt wird, einzurichten. Für das Konto müssen Studierende und Fachschüler aber weitere Hürden nehmen.

200 Euro Energiepauschale: Antrag über BundID-Konto

Denn um so ein BundID-Konto zu erstellen, braucht es einen Personalausweis mit Online-Funktion (eID) samt einer zugehörigen App, mit der man die Ausweisdokumente auslesen kann - etwa die "AusweisApp2". Alternativ funktioniert die Registrierung mit einem Elster-Zertifikat oder unter Angabe eines Benutzernamens und eines Passworts.

Damit nicht genug: Zusätzlich wird noch ein Zugangscode benötigt, der von der Hochschule oder Ausbildungsstätte bereitgestellt wird. Erst mit diesem können Studierende, Auszubildende und Fachschüler das Antragsformular auf der Website aufrufen.

Wer sich bei BundID für den einfachen Zugang über Benutzername und Passwort entschieden hat, braucht zudem eine Pin von der Uni oder Schule, die ebenfalls bei Antragstellung angegeben werden muss. Wird der Antrag bewilligt, kommt eine Bestätigung per E-Mail. Das Geld wird dann auf die angegebene Kontonummer überwiesen.

200 Euro Einmalzahlung beantragen: Wer berechtigt ist

Rund 3,5 Millionen Menschen sind laut Stark-Watzinger antragsberechtigt. Anspruch auf das Geld haben alle, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder zu diesem Zeitpunkt in einer Fachschulausbildung waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland zu diesem Stichtag. An Fachschulen werden beispielsweise Erzieher ausgebildet, Techniker oder Betriebswirte.

Auch Teilzeitstudierende, Teilnehmer an einem dualen Studium, ausländische Studierende und diejenigen, die zurzeit ein Urlaubssemester machen, sollen von der Zahlung profitieren. Die Energiepreispauschale soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden. Sollte man sich kurzfristig in einem anderen Land aufhalten, wie etwa für ein Auslandssemester oder ein Praktikum, stehen einem die 200 Euro trotzdem zu.

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BundID-Konto: Testphase der Antragsplattform geglückt

Die Antragsplattform hatte zuvor in mehreren Bundesländern eine Testphase durchlaufen. Die war erfolgreich. "Die Testphase ist technisch geglückt", sagte Sachsen-Anhalts Digitalministerin Lydia Hüskens (FDP) vergangenen Freitag. Etwa 12.800 Antragsteller hätten ihre Bewilligungsbescheide erhalten.

Da Sachsen-Anhalt beim Aufbau des digitalen Bafögs federführend war, hatten Bund und Länder das Land auch mit der technischen Umsetzung der Antragsplattform für die Energiepreispauschale betraut. Studierende und Fachschüler mehrerer Bildungseinrichtungen konnten das Geld Anfang März im Rahmen eines Tests beantragen. Mit der Auszahlung der ersten Pauschalen sei der Testlauf abgeschlossen.

"Die Pilotphase zeigt, dass die gemeinsame Antragsplattform reibungslos funktioniert und die Einmalzahlung schnell und einfach beantragt werden kann", sagte Stark-Watzinger der dpa. Den Angaben zufolge lag der durchschnittliche Aufwand zur Beantragung der 200 Euro bei etwa drei Minuten.

Energiepauschale Umsetzung dauerte ein halbes Jahr und war schwierig

Die Sonderzahlung hatte die Ampel-Koalition schon im vergangenen September vereinbart. Die praktische Umsetzung gestaltete sich aber schwierig und zog sich über ein halbes Jahr hin. Eine schnelle Überweisung der 200 Euro wurde unter anderem dadurch ausgebremst, dass die Kontodaten aller betroffenen Studierenden und Fachschüler nicht zentral vorlagen. (oli/pcl/dpa)