Berlin. Die Familienministerin setzt sich für die Streichung von Paragraf 218 ein. Abtreibung sollte erlaubt sein, findet auch unsere Autorin.

Keine Frau, so viel ist wohl klar, lässt einen Schwangerschaftsabbruch leichtfertig an sich vornehmen. Nichtsdestotrotz erwecken manche Abtreibungsgegner gern mal den Eindruck. Da stellen sie sich vor Frauenarztpraxen, die Abbrüche vornehmen und zeigen Bilder von toten Föten herum: Zur Abschreckung. Als ob so ein Bild, eine ungewollt Schwangere von einem Abbruch abhalten könnte. Belehrungen und Bedrohungen sind das Falscheste, was man in dieser Situation für die Frauen tun kann.

Eine Frau sollte das Recht haben, eine Schwangerschaft abbrechen zu dürfen, wenn sie – und nur sie – dieses möchte. So sollte es sein. In Deutschland steht der Schwangerschaftsabbruch aber grundsätzlich noch immer unter Strafe: Nachzulesen unter Paragraf 218 im Strafgesetzbuch. Nur wenn die Schwangere bestimmte Bedingungen erfüllt, bleibt sie straffrei: Zum einen muss sie sich vorher beraten lassen und zwischen Befruchtung und Abbruch dürfen nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein. Doch mit dieser Verankerung im Strafgesetzbuch wird ein Schwangerschaftsabbruch stigmatisiert. Auch wenn die Zwölf- Wochenfrist und eine vorherige Beratung künftig bleiben sollten.

Schwangerschaftsabbruch, das Werbeverbot und Abtreibung:

Diana Zinkler, Textchefin der Zentralredaktion.
Diana Zinkler, Textchefin der Zentralredaktion. © FMG | FMG

Wenn sich jetzt Bundesfamilienministerin Lisa Paus dafür einsetzt, dass Abtreibung erlaubt wird, ist das nur richtig. Das stärkt die Rechte der Frauen in Deutschland. Und es könnte dazu führen, dass es mehr Ärzte als bisher gibt, die Abbrüche durchführen, dass somit die medizinische Versorgung flächendeckender und besser wird. Denn viele Ärzte schrecken vor allem die Abtreibungsgegner vor der eigenen Praxis ab – nicht die Hilfeleistung, wegen der die Frauen zu ihnen kommen.