Brüssel. Die Europäische Union hat ein umfassendes Verbot von Zwangsarbeitsprodukten auf den Weg gebracht. Welche Waren der Importstopp trifft.

Es ist ein schlimmer Verdacht für viele Verbraucher in Deutschland: Wenn sie ein neues Hemd, Schuhe oder bloß eine Packung Kakao kaufen, ist die Ware womöglich ganz oder teilweise in Zwangsarbeit hergestellt. In der westchinesischen Provinz Xinjiang zum Beispiel. Von dort stammt ein Fünftel der weltweiten Baumwollproduktion, geerntet oft von brutal unterdrückten Uiguren, die in Lagern zur Arbeit gezwungen werden.

Textilien, die aus dieser Baumwolle hergestellt werden, können über internationale Handelsketten auch nach Deutschland gelangen. Verbraucher als unfreiwillige Komplizen der Unterdrücker? Damit soll bald endgültig Schluss sein: In Deutschland und den anderen EU-Staaten werden Produkte aus Zwangsarbeit komplett verboten.

Zwangsarbeit: In der Textilindustrie besonders verbreitet

Die EU-Kommission beschloss am Dienstag einen entsprechenden Verordnungsentwurf. Das Verbot soll für alle Waren gelten, bei denen weltweit in einer beliebigen Phase des Herstellungsprozesses nachweislich Zwangsarbeit im Spiel war – vom Rohstoffabbau über die Produktion bis zum Verpacken. Diese Produkte dürfen nicht mehr importiert werden, sind sie schon nach Europa gelangt, müssen sie vom Markt genommen werden.

Die Palette ist breit: „Die blauen Einweghandschuhe, wie sie bei uns verkauft werden, stammen weltweit zu 60 Prozent aus Malaysia – und werden dort zu einem guten Teil in Zwangsarbeit hergestellt“, sagt der Europaabgeordnete und Handelsexperte Bernd Lange (SPD). Er nennt als Beispiel verdächtiger Ware auch Zuckerrohr aus Guatemala und den Honduras. Einige Kaffeeproduzenten in Brasilien setzen auf Sklavenarbeit, ähnliche Probleme gibt es bei Kakao etwas aus dem Westen Afrikas, Tee unter anderem aus Indien oder Bauholz. Und besonders häufig im Textilbereich.

Darum trifft der europäische Zwangsarbeits-Bann vor allem China

Die Weltarbeitsorganisation schätzt, dass 28 Millionen Menschen Zwangsarbeit verrichten müssen, nach UN-Erkenntnissen sind es allein in der chinesischen Provinz Xinjiang hunderttausende. Deutsche Hersteller wie Adidas, Hugo Boss, Puma, aber auch VW oder BASF sehen sich seit Jahren mit - stets zurückgewiesenen - Vorwürfen konfrontiert, dass sie in Xinjiang Vorprodukte von Firmen beziehen, bei denen es Hinweise auf Zwangsarbeit gibt. Unabhängige Überprüfungen sind kaum möglich, der Nachweis ist vor allem bei komplexen Lieferketten schwierig. Immer mehr Unternehmen stellen allerdings freiwillig die Zusammenarbeit mit verdächtigen Lieferanten ein.

Mit dem neuen Gesetz sollen in den EU-Staaten nationale Behörden für die Kontrolle zuständig sein und Hinweisen etwa von Menschenrechtsorganisationen nachgehen. In Deutschland kommt dafür das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Frage. Das EU-Parlament, das im Juni ein solches Verbot gefordert hatte, und der Rat der EU-Mitgliedstaaten müssen die Verordnung nun beraten und beschließen, eine grundsätzliche Zustimmung gilt als sicher. Die EU-Kommission betont, dass es sich nicht um ein Gesetz gegen China handelt, sondern Zwangsarbeit weltweit bekämpft werden soll. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagt: „Wir können niemals hinnehmen, dass Menschen durch Drohungen oder Gewalt gezwungen werden, Waren herzustellen, die dann in Geschäften hier in Europa landen.“ Lesen Sie auch:Eine Uigurin klagt an: „Chinas Lager raubten mir mein Leben“

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.