Berlin,. Das neue Bürgergeld löst Hartz IV im Januar ab, auch die Regelsätze verändern sich. Alleinstehende sollen dann mehr Geld bekommen.

Nach Plänen des Bundessozialministeriums soll der Regelsatz des künftigen Bürgergelds für alleinstehende Erwachsene 502 Euro betragen. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) auf Grundlage eines Entwurfs des Ministeriums berichtete, soll der aktuelle Hartz-IV-Satz ab dem 1. Januar 2023 somit um mehr als 50 Euro erhöht werden.

Eine Ministeriumssprecherin bestätigte die geplanten Beträge am Samstag der Deutschen Presse-Agentur. Sie verwies zugleich auf die noch laufende Ressortabstimmung innerhalb der rot-grün-gelben Bundesregierung.

Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) gab sich optimistisch: "Wir haben den Entwurf an die Ministerien versandt." Der Mittwoch sei entscheidend, denn dann berate das Bundeskabinett über den Entwurf. "Ich bin zuversichtlich, dass es klappt", so der Minister gegenüber unserer Redaktion. Die Einführung des Bürgergelds zählt zu den wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben der Ampel-Koalition. Lesen Sie auch: Hartz IV wird zu Bürgergeld - Das sind die Unterschiede

Bürgergeld: Diese Regelsätze stehen auch bereits fest

Auch die Beträge der weiteren Regelsätze sollen schon feststehen. Für volljährige Partner soll es einen Regelsatz von 451 Euro im Monat geben. Für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren sind 420 Euro vorgesehen. Für Sechs- bis 13-Jährige sollen es 348 Euro, für bis zu Fünfjährige 318 Euro sein.

Das neue Bürgergeld soll das derzeitige Hartz IV zum 1. Januar 2023 ablösen. Es soll sich in einigen zentralen Punkten vom bisherigen System unterscheiden. (lhel/dpa)

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Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.