Berlin. Die Anti-Diskriminierungsbeauftragte hat ihren Bericht vorgestellt. Daraus wird klar: Ausgrenzung ist kein Thema nur für Minderheiten.

Es ist einer der Fälle, die Alltag sind in Deutschland. Eine Angestellte in einem Einzelhandelsgeschäft soll befördert werden: zur Managerin des Geschäfts. Auch die Entfristung wird ihr versprochen. Kurz darauf erzählt sie ihrem Bereichsleiter, dass sie schwanger sei.

Die Firma lässt ihren Vertrag auslaufen, entfristet nicht. Kurz vor dem Mutterschutz steht die Frau faktisch ohne Arbeit da. „40 Prozent aller Eltern geben an, dass sie Diskriminierung erleben. Kinder bekommen ist karriereschädlich“, sagt Ferda Ataman.

Seit Juli ist die Publizistin Ferda Ataman Beauftragte des Bundes für Anti-Diskriminierung. Ihre Bundesstelle hat Fälle wie diesen gesammelt. Noch ein Beispiel: Ein lesbisches Ehepaar besichtigt eine Wohnung, reicht alles ein: Gehaltsnachweise inklusive. Der Vermieter gibt den Frauen eine mündliche Zusage, die Freude ist groß. Dann schreiben die Frauen, dass sie keine WG gründen – sondern ein Paar sind und ein Kind bekommen werden. Der Vermieter zieht die Zusage zurück. Die Begründung laut Anti-Diskriminierungsstelle: Das lesbische Paar passe „dann doch nicht so in die Hausgemeinschaft“.

Benachteiligung aufgrund des Geschlechts machen 20 Prozent aus

5617 Fälle von Diskriminierung wurden der Stelle des Bundes 2021 gemeldet – in 37 Prozent waren dies rassistische Ausgrenzungen, in 32 Prozent wurden Menschen mit Behinderung und chronischen Krankheiten diskriminiert. Ungerechtfertigte Benachteiligung aufgrund des Geschlechts machen 20 Prozent aus, aufgrund des Alters zehn.

„Antidiskriminierung ist keineswegs nur für Minderheiten da“, hob Ataman hervor. Zu oft werde das Thema als Identitätspolitik etwa von Menschen mit Migrationsgeschichte abgetan. Dabei seien eben auch Eltern und ältere Menschen von Ausgrenzung betroffen. Es gebe Millionen von Fällen, sagt die Beauftragte Ataman.

Lesen Sie den Kommentar: Warum Diskriminierung nicht nur Minderheiten etwas angeht

Allerdings herrscht bei der genauen Zahl große Unsicherheit. Was sich sagen lässt: Seit 2019 ist die Zahl der Fälle rassistischer Diskriminierung noch einmal angestiegen. Die Zahl der Anfragen bei der Stelle des Bundes war insgesamt auch aufgrund der Corona-Pandemie in die Höhe geschossen. Beispielsweise meldeten sich Menschen mit Behinderung, weil sie aufgrund der Schutzmaske Atemprobleme befürchtet hatten – und in Streit mit ihrem Arbeitgeber geraten waren.

2021, mitten in der Corona-Pandemie, musste die Bundesstelle ihre telefonische Hotline sogar einstellen, weil die Anfragen so in die Höhe geschossen waren.

Laut Ataman: 13 Millionen Menschen in Deutschland mit Diskriminierungs-Erfahrung

Und auch heute sagt Ataman: Die Zahl der gemeldeten Fälle bei der Bundesstelle seien „alarmierend“. Doch es gibt keine wissenschaftlichen Studien. Einzig: repräsentative Umfragen. Ataman beruft sich auf Erhebungen, wonach 16 Prozent der Befragten in den vergangenen fünf Jahren Diskriminierung erlebt haben wollen. Laut Ataman wären dies hochgerechnet 13 Millionen Menschen in Deutschland. Andere Umfragen nennen sogar noch höhere Zahlen.

Gerade Menschen mit Migrationsgeschichte oder Menschen mit Behinderungen erleben nach eigenen Angaben häufiger Benachteiligungen im Alltag oder Berufsleben. Viele würden aber keine Hilfe suchen. Aus Scham, aus Angst – oder weil sie es nicht wissen, dass es diese Angebote überhaupt gibt. Noch immer gibt es nach Angaben des Verbandes der Beratungsstellen in vielen Landkreisen keine oder kaum Hilfe vor Ort.

Die Stelle der Bundesbeauftragten berät die Menschen. Handelt es sich wirklich um Diskriminierung? Oder ist ein Mensch doch von einer Beleidigung oder Nötigung im Rahmen des Strafgesetzbuches betroffen? Kann ein Anwalt helfen? Bei all diesen Fragen hilft die Bundesstelle.

Atamans Nominierung ist unter Konservativen umstritten

Die meisten Erfahrungen mit Benachteiligungen machen Menschen in ihrem Berufsalltag. Viele aber auch etwa bei der Wohnungssuche. Ein Großteil der Menschen erlebt Diskriminierung auf dem Amt oder bei einer Polizeikontrolle – etwa wenn Menschen allein aufgrund ihrer Hauptfarbe von einer Streife angehalten werden.

Allerdings sind diese Fälle mutmaßlicher staatlicher Ausgrenzung nicht vom Gleichstellungsgesetz gedeckt. Eine Lücke im Recht, wie manche Fachleute beklagen. In einigen Bundesländern gibt es kein Pendant zum Gleichstellungsgesetz des Bundes. Dabei sind Polizei, Schule und Ämter genau das: Ländersache.

Ataman will erreichen, dass Verbände im Namen von Betroffenen klagen können – denn bisher würden die mutmaßlich Diskriminierten das Risiko und die möglicherweise anfallenden Kosten für Gerichtsverfahren allein schultern. Zudem können sich Menschen nach dem Gleichstellungsgesetz nur innerhalb einer Frist von acht Wochen gegen eine Diskriminierung wehren. Dies sei viel zu kurz, monierte Ataman.

Ataman, in Stuttgart geboren, kommt aus einer säkularen Familie aus der Türkei

Viele Jahre war die Stelle der Anti-Diskriminierungsbeauftragten unbesetzt. Nun leitet Ferda Ataman die Geschäfte. Sie ist in Stuttgart geboren, kommt aus einer säkularen Familie aus der Türkei, arbeitet seit Jahren zum Thema Migration. Bei ihrer Nominierung gab es eine Debatte, bei ihrer Ernennung hatte sie im Bundestag nur eine knappe Mehrheit erreicht. Konservative warfen Ataman vor, in ihren teilweise provokanten Kolumnen selbst Deutsche diskriminiert zu haben. Auch Verschwörungsideologen und Rechtsextremisten wetterten gegen Ataman.

Ob sie die Richtige sei für den Posten, fragt ein Journalist nun bei der Vorstellung des Jahresberichts. „Ja“, sagt Ataman. Es sei wichtig, den Finger in die Wunde zu legen. Dass es aufgrund ihrer Personalie nun eine große Debatte über Diskriminierung gegeben habe, sei viel wert. Demokratietheoretisch, sagt Ataman.

Dieser Text erschien zuerst auf morgenpost.de.