- Den Verdienst, den Abgeordnete für ihre Arbeit im Bundestag erhalten, nennt man Diäten
- Diese könnten bald steigen
- Noch für das Jahr 2022 ist eine Erhöhung geplant
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags tragen in ihrer Funktion nicht nur eine große Verantwortung, sondern stehen auch in der Öffentlichkeit. Dafür werden die Volksvertreterinnen und -vertreter mit Diäten belohnt, die "angemessen" sind und ihre Unabhängigkeit sichern sollen – dies regelt das Grundgesetz in Artikel 48, Absatz 3. Nun könnte sich der fünfstellige Verdienst in der zweiten Jahreshälfte noch weiter erhöhen.
Anders als in zahlreichen anderen Branchen wird aus dem Verdienst der Bundestagsabgeordneten kein Geheimnis gemacht: Auf der Webseite des Deutschen Bundestags ist die sogenannte Abgeordnetenentschädigung öffentlich einsehbar. Seit 1. Juli 2021 beträgt sie demnach monatlich 10.012,89 Euro. Dazu kommt eine steuerfreie Aufwandspauschale, die Teil der sogenannten Amtsausstattung ist: Mit zusätzlichen 4583,39 Euro pro Monat sollen die Abgeordneten alle Ausgaben decken, die zur Ausübung ihres Mandats anfallen. Dazu zählen etwa Kosten für ihren Zweitwohnsitz in Berlin oder für die Betreuung ihres Wahlkreises.
Gehalt der Bundestagsabgeordneten: Anpassung im Juli
Die Abgeordnetenentschädigung wird jedes Jahr neu zum 1. Juli angepasst. Sie richtet sich nach dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex: Dieser bildet laut Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) "die Veränderung der Bruttomonatsverdienste im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich" ab. Auch Sonderzahlungen fielen darunter.
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Das Statistische Bundesamt hat bereits vorläufige Ergebnisse zum Jahr 2021 veröffentlicht: Gegenüber dem Vorjahr ist der Nominallohnindex im Jahresdurchschnitt um knapp 3,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen, heißt es in einer Pressemitteilung des Amtes. Wie t-online und "Bild" berichten, dürften daher auch die Diäten der Abgeordneten um eben jenen Prozentsatz steigen. Dies wären monatlich rund 310,40 zusätzlich.
Die endgültigen Daten zum Nominallohnindex muss der Präsident des Statistischen Bundesamtes wie jedes Jahr bis zum 31. März an den Präsidenten des Deutschen Bundestags übermitteln, wie auf der Webseite des Deutschen Bundestags zu lesen ist.
(raer)
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