Berlin. Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden, welche Fahrtkosten bei Hartz IV erstattet werden. Darauf sollten Beziehende achten.

Bei Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfängern sitzt das Geld meist knapp. Monatlich stehen ihnen mit dem Regelsatz 449 Euro zur Verfügung. 40,41 Euro davon sind für Verkehrsausgaben vorgesehen. Selbst Fahrten zum Arzt oder um den Lebenspartner zu besuchen können da das Budget sprengen werden.

Hartz IV wurde zum 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld ersetzt. Alle Infos zum Bürgergeld finden Sie hier.

Vom Jobcenter werden zu hohe Fahrtkosten jedoch in der Regel nicht übernommen. Wie das Bundessozialgericht entschied, gibt es lediglich unter bestimmten Umständen zusätzliches Geld vom Amt. Und zwar nur, wenn die Besuche unabweisbar sind, die Fahrtkosten konkret nachgewiesen werden und "erheblich" über dem durchschnittlichen Bedarf von Arbeitslosengeld-II-Beziehenden liegen.

Hartz IV: Fahrt zum Arzt oder ins Gefängnis – was wird bezahlt?

Zu ihrem Urteil kamen die Richter im Januar 2022 in Kassel, nachdem sie zwei unterschiedliche Fälle verhandelt hatten:

  • Ein Hartz-IV-Bezieher aus Nordhessen musste von April bis Juni 2015 mehrere ärztliche und psychotherapeutische Behandlungen wahrnehmen – teilweise außerhalb seiner Stadt. Für die Fahrten lieh er sich das Auto seiner Mutter. Die Erstattung der Fahrtkosten in Höhe von insgesamt 104 Euro lehnte das Jobcenter Schwalm-Eder ab
  • Im zweiten Fall wollte eine unverheiratete Hartz-IV-Bezieherin sich ebenfalls Fahrtkosten von knapp 80 Euro vom Jobcenter Halle erstatten lassen. Es ging um zwei Pkw-Fahrten im Februar 2015 zu ihrem in der Justizvollzugsanstalt Burg inhaftierten Lebensgefährten

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von einem externen Anbieter, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Hartz IV: Diese Fahrtkosten übernimmt das Jobcenter

Die Klage des arbeitslosen Mannes aus Hessen wies das Bundessozialgericht ab. Nur ausnahmsweise könne solch ein Mehrbedarf aus Härtegründen vorliegen. Hierfür müssten unter anderem die konkreten Fahrtkosten etwa mit Tankquittungen nachgewiesen werden.

Der zweite Fall soll nochmal von der Vorinstanz geprüft werden, so die Kasseler Richter. Hier könnten die hohen Fahrtkosten zu einem Mehrbedarf aus Härtegründen führen. Denn auch die Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen gehöre zum soziokulturellen Existenzminimum. Es müsse aber bereits vor Haftantritt eine "besondere Nähe" zu dem Lebenspartner bestanden haben. Außerdem muss die Vorinstanz prüfen, ob die Klägerin die Fahrtkosten hätte senken können, zum Beispiel mit Mitfahrgelegenheiten. (afp/epd/fmg)

Der Artikel "Hartz IV: Urteil – Diese Fahrtkosten werden erstattet" ist zuerst auf morgenpost.de erschienen.