Berlin. Weniger Leistungskürzungen, mehr Privatvermögen: Einige Bundesländer möchten die Regeln für Hartz-IV-Empfänger ändern. Darum geht es.
- Einige Bundesländer haben Vorschläge für eine Reform von Hartz IV erarbeitet
- Dabei geht es unter anderem um mehr Privateigentum. Auch gibt es neue Ideen zu der Handhabe der Sanktionen
- Allerdings ist unklar, ob die neuen Hartz-IV-Regelungen tatsächlich in der derzeitig angedachten Form in Kraft treten
Seit langem stehen sie in der Kritik: vermeintlich zu harte Strafen für Verstöße gegen Hartz-IV-Auflagen . Diese können zu Leistungskürzungen führen, wenn Empfänger der Grundsicherung ihren Pflichten nicht nachkommen.
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Bundesländer schlagen neue Regelungen für Hartz IV vor
Die Bundesländer NRW, Bayern, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern haben nun einen Vorschlag erarbeitet, wie die Hartz-IV-Regeln überarbeitet werden könnten. Dieser betrifft auch den Bereich Strafen und Leistungskürzungen . Lesen Sie hier: Hartz-IV-Empfängerin soll für Lagerfeuer Strafe zahlen.
Wie es in einem Eckpunktepapier, dass dieser Redaktion vorliegt, heißt, soll „die Leistung und Lebensleistung“ der Arbeitslosen in Zukunft stärker als im Moment berücksichtigt werden.
So sollen die Strafen für Hartz-4-Empfänger, die sich nicht an die Vorgaben des Jobcenters halten, abgemildert werden. Für Totalverweigerer sollen aber sogar härtere Strafen als bisher drohen. Lesen Sie hier: Hartz IV – So viel mehr erhalten Empfänger ab Januar 2021
Nötig geworden war die Reform, weil das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit, Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger auszusprechen, eingeschränkt hatte . Mit der Reform wollen die Länder die Regelungen nun „verfassungssicher“ ausgestalten.
Hartz-IV-Reform? Das sind die konkreten Vorschläge der Länder
Konkret sieht der Vorschlag vor, dass Leistungen um nicht mehr als 30 Prozent gekürzt werden können. Im Extremfall, nämlich wenn Hartz-IV-Empfänger eine „zumutbare Arbeit beharrlich ablehnen“, sollen Leistungen in Zukunft jedoch sogar komplett wegfallen können.
Gleichzeitig wollen die Länder den Empfängern in Zukunft ein höheres Privatvermögen gestatten. Folgendes ist vorgesehen:
- höherer Vermögens-Grundfreibetrag
- höhere Einkommens-Freibeträge für Erwerbsaufstocken
- besserer Vermögensschutz für Grundstücke
Ob die neuen Regelungen tatsächlich in der derzeitig angedachten Form in Kraft treten, ist unklar. Aktuell handelt es sich dabei nur um erste Vorschläge einzelner Bundesländer.
(nfz)