Berlin.

Der Bundestag hat ein Gesetz gegen Lieferengpässe bei Medikamenten beschlossen. Verabschiedet wurden dafür Änderungen im Arzneimittelgesetz. Pharmafirmen können künftig verpflichtet werden, über ihre Bestände und die Produktion bestimmter Arzneimittel zu informieren. Bei Engpässen können die Behörden anordnen, dass die Firmen oder Großhändler mehr dieser Präparate auf Vorrat lagern. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte soll ein Beirat eingerichtet werden, der die Versorgungslage ständig beobachtet.