Karlsruhe. Elmar J. saß in Untersuchungshaft, weil er dem mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke die Tatwaffe verkauft haben soll. Nun ist er frei.

Einer der zwei mutmaßlichen Komplizen im Mordfall Walter Lübcke ist wieder auf freiem Fuß. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch den Haftbefehl gegen Elmar J. aufgehoben, wie der 3. Strafsenat am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte.

Elmar J. saß in Untersuchungshaft, weil er dem als Schützen verdächtigen Stephan E. die Tatwaffe verkauft haben soll. Die schriftlichen Gründe für die Entscheidung zur Haftentlassung von Elmar J. seien noch nicht veröffentlicht, teilte der BGH ergänzend mit.

Fall Walter Lübcke: Mutmaßlicher Todesschütze beschuldigt Komplizen

Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. Laut Obduktion wurde der 65-Jährige mit einer Kurzwaffe aus nächster Nähe erschossen. Die Ermittler gehen von einem rechtsextremen Hintergrund der Tat aus.

E. gestand die Tat im Sommer vergangenen Jahres zunächst, widerrief sein Geständnis aber nach wenigen Tagen wieder. Vor rund einer Woche bezichtigte E. in einer Vernehmung vor dem Ermittlungsrichter des BGH seinen Komplizen Markus H. des tödlichen Schusses. Demnach soll H. Lübcke im Streit „versehentlich“ erschossen haben.

Bisher gibt es keine Belege für die Anwesenheit eines weiteren Mannes am Tatort. Gegen H. wird bisher wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord ermittelt.

Nach dem Anschlag in Halle hatte es eine Diskussion darüber gegeben, wie Lokalpolitiker besser geschützt werden können: Das kündigten die Innenminister danach an. Horst Seehofer hatte zudem schon im vergangenen Jahr versprochen, dass er Vereine in den „nächsten Wochen“ verbieten wolle. (mbr/dpa/afp)