Berlin. Der Kampf des Staats gegen Hass und Hetze im Internet stößt immer noch an Grenzen. Mit einem neuen Gesetz soll vieles besser werden.

Hetze, Morddrohungen und Beleidigungen in sozialen Netzwerken etwa gegen Politiker – in der Mehrheit der Fälle geht diese Hasskriminalität von Rechtsextremisten aus. Das gab das Bundeskriminalamt (BKA) bekannt.

Jedes Jahr listet die Polizei die Ermittlungsverfahren zu dieser politisch motivierten Kriminalität auf. In 77 Prozent der Fälle waren 2018 Neonazis die mutmaßlichen Täter. Knapp neun Prozent der von der Polizei als Hasskommentare gewerteten Posts sind linksextrem. Die verbleibenden 14 Prozent ordnet das BKA ausländischen oder religiösen Ideologien zu, also etwa Islamisten. Ein Teil konnte jedoch keiner konkreten politischen Gruppe zugeordnet werden.

Hasskriminalität im Internet: Polizei meldet Rückgang

In den vergangenen Jahren hatten Polizei und Staatsanwaltschaft mit mehreren größeren Verfahren versucht, der Masse an Straftaten im Internet Herr zu werden. Die Polizei wertet den Rückgang als ersten Erfolg: So wurden 2017 in den Fallzahlen zur politisch motivierten Kriminalität noch 2270 Fälle von Hasskommentaren in den sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter gezählt, 2018 waren es 1472 Fälle – ein Rückgang um 35 Prozent.

Dennoch stoßen die Maßnahmen des Staates im Kampf gegen Hasskriminalität bisher an Grenzen. Nur wenige Fälle von Drohungen oder üblen Beleidigungen führen tatsächlich zu einer Verurteilung. Und auch die Betreiber der Webseiten gehen bisher nach Ansicht von Experten zu wenig gegen Hass in ihren sozialen Netzwerken vor.

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Bundesregierung stellt neues Gesetz vor

Die Bundesregierung will nun mit einem neuen Gesetz bessere Erfolge erzielen. Von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) stammt ein Entwurf für Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität. Ganz oben auf der Liste steht die Meldepflicht. Facebook, Twitter und Co. sollen künftig verpflichtet werden, Delikte wie Morddrohungen, das Posten von Hakenkreuzen oder Volksverhetzung der Polizei zu melden.

Die Anbieter der sozialen Netzwerke müssen nicht nur die strafrechtlich relevanten Inhalte an die Sicherheitsbehörden weitergeben, sondern auch die IP-Adresse und die sogenannte Portnummer des Nutzers – dadurch kann die Polizei herausfinden, von welchem Gerät der Hasskommentar ins Netz gestellt wurde.

Waffenrecht soll verschärft werden

Nach Informationen unserer Redaktion fallen Beleidigungen in dem Gesetzentwurf nicht unter die Meldepflicht – die Provider sollen aber jedem Nutzer per Maske auf der Webseite erklären, wie sie eine mutmaßliche Beleidigung zur Anzeige bringen können. Auch Fälle von Kinderpornografie und Kindesmissbrauch fallen unter die Meldepflicht, wie unsere Redaktion berichtet hatte.

Der Bund will mit dem Gesetz zudem das Waffenrecht verschärfen. Wer Mitglied in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ist, soll keine Waffen mehr führen dürfen. Wer Opfer von Drohungen und Beleidigungen durch Extremisten ist, soll zudem durch den Staat besser geschützt werden: Die Behörden können schneller Adressen etwa von Politikern sperren lassen, damit Außenstehende die Anschrift nicht einfach bei den Meldestellen abfragen können.

Die Opposition im Bundestag, vor allem Linke und Grüne, hatte in der Vergangenheit mehrfach kritisiert, dass der Bund „viel zu spät“ und „zu unentschlossen“ im Kampf gegen Rechtsextremismus vorgegangen ist. Im Sommer war der CDU-Politiker Walter Lübcke mutmaßlich durch einen Neonazi vor seinem Haus erschossen worden.