Berlin. Minister Jens Spahn will Opfer sexueller Gewalt stärker unterstützen. Die vertrauliche Spurensicherung soll Kassenleistung werden.

Opfer sexueller Gewalt sollen künftig besser unterstützt werden: Wenden sich Frauen oder Männer nach einer Vergewaltigung vertraulich an einen Arzt, um Täterspuren zu sichern, sollen die Krankenkassen künftig die Kosten für die Spurensicherung erstatten. Die Regelung soll gerade auch dann gelten, wenn die Opfer vorher nicht bei der Polizei Anzeige erstattet haben.

Bislang müssen Betroffene in solchen Fällen die Kosten einer vertraulichen Spurensicherung vielerorts selbst übernehmen. Nach Informationen unserer Redaktion will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die neue Kassenleistung per Änderungsantrag im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Masernschutzgesetzes durchsetzen.

Sexueller Missbrauch: Jens Spahn will Opfern mit neuer Kassenleistung helfen

Die Strafverfolgung bei sexuellem Missbrauch müsse mit aller Konsequenz erfolgen, sagte der CDU-Politiker unserer Redaktion. Häufig fehlten jedoch Beweise, weil viele Opfer zunächst nicht die Kraft hätten, direkt zur Polizei zu gehen. „Wir helfen nun, damit frühzeitig eindeutige Beweise durch Ärzte anonym gesichert werden können, um mögliche Täter später auch zu überführen.“

Die Leistungen der Krankenkassen umfassen nach Plänen des Bundesgesundheitsministeriums unter anderem die Sicherung von Spermaspuren, die Untersuchung auf K.-o.-Tropfen oder auf Alkoholeinfluss. Ärzte und Krankenhäuser sollen diese Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen, ohne dass die untersuchte Person von der Krankenkasse identifiziert werden kann.

Kostenübernahme nicht einheitlich geregelt

Nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums gibt es bislang für die Spurensicherung bei sexualisierter Gewalt im Vorfeld einer Strafanzeige keine einheitliche Regelung der Kostenübernahme. Einige Bundesländer finanzierten die Leistungen – darunter seien etwa Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen und Brandenburg. Werde die Spurensicherung erst nach oder gleichzeitig mit einer Strafanzeige vorgenommen, trage die Polizei die Kosten.

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(jule)