Berlin. Er will Kurzarbeit mit Qualifizierung verknüpft sehen: Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert eine neue Form des Kurzarbeitergeldes.

Nach der Schule einen Beruf lernen und den dann bis zur Rente ausüben – das war einmal. Die Digitalisierung sorgt schon jetzt in vielen Branchen dafür, dass sich Aufgaben verändern, alte Jobs wegfallen und neue dazukommen.

Die Gewerkschaften wollen deshalb mehr Möglichkeiten für Beschäftigte, sich auch im Job weiterzubilden und so mit den Entwicklungen Schritt zu halten. In einem Strategiepapier, das unserer Redaktion vorliegt, zeigt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf, wo aus seiner Sicht Handlungsbedarf besteht.

Unter anderem fordern die Gewerkschaften in dem Zehn-Punkte-Papier eine neue Form des Kurzarbeitergelds, um Beschäftigte und Betriebe bei grundlegenden Umbrüchen in einer Branche zu unterstützen. Ein sogenanntes Transformationskurzarbeitergeld solle „Kurzarbeit und Qualifizierung verknüpfen“, heißt es im DGB-Papier.

Ziel sei es, Beschäftigung zu erhalten und gleichzeitig die Chance auf eine Weiterbeschäftigung nach einem Umbau eines Unternehmens zu eröffnen. Wie beim regulären Kurzarbeitergeld solle sich die Bundesagentur an den Kosten beteiligen.

Weiterbildung, um nicht abgehängt zu werden

Die Idee für das neue Kurzarbeitergeld stammt von der IG Metall. Es soll vor allem die erwarteten Umbrüche in der Autoindustrie abfedern. „Die Weiterbildung muss gestärkt werden, damit keine Arbeitnehmerin und kein Arbeitnehmer im Strukturwandel abgehängt wird“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach unserer Redaktion.

Den Arbeitgebern müsse klar sein, dass dies ihre Wettbewerbsfähigkeit stärke. Generell, das stellt das Papier klar, sehen die Gewerkschaften die Verantwortung für die Weiterbildung von Angestellten bei den Arbeitgebern. Diese müssten ihre Mitarbeiter „im Grundsatz“ bezahlt freistellen und zudem die Kosten für die Qualifizierung tragen.


Recht auf Weiterbildung und berufliche Neuorientierung

Gleichzeitig hält der DGB daran fest, dass der bereits bestehende Rechtsanspruch auf eine Weiterbildungsberatung ergänzt werden muss durch einen gesetzlichen auf die tatsächliche Weiterbildung. „Für diejenigen, deren Arbeitsplätze durch den technologischen Wandel bedroht sind bzw. künftig wegfallen, braucht es ein Recht auf Weiterbildung und berufliche Neuorientierung“, heißt es im Papier der Dachorganisation der Gewerkschaften.

Da die Förderung von Beschäftigten im Rahmen der Arbeitslosenversicherung bislang maßgeblich vom Arbeitgeber abhängig sei, sei eine Erweiterung notwendig, die auch das individuelle Recht der Beschäftigten weiter stärke.

Mehr Mitspracherechte für Betriebsräte

Zudem fordern die Gewerkschaften ein Recht auf das Nachholen von Berufsabschlüssen und mehr finanzielle Unterstützung von Menschen, die sich in der Arbeitslosigkeit weiterqualifizieren. Derzeit, heißt es im DGB-Papier, sei ein Ein-Euro-Job finanziell attraktiver als die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme. Das müsse sich ändern.

Neben den Rechtsansprüchen einzelner Beschäftigter will der Gewerkschaftsbund auch die Mitarbeitervertretung insgesamt gestärkt sehen: Betriebsräte sollen, so der Vorschlag des DGB, deutlich mehr Mitspracherechte bei Weiterbildung und Qualifizierung in Unternehmen bekommen. Es brauche ein „generelles Initiativrecht bei der Ein- und Durchführung der betrieblichen Berufsbildung“, heißt es in dem Papier.

Betriebsräte sollen als Mentoren fungieren

„Die Betriebsparteien können als Expertinnen vor Ort am ehesten einschätzen, wie sich der Wandel im jeweiligen Betrieb konkret auswirkt“, erklärte Buntenbach dazu. Betriebsräte hätten auch das Vertrauen der Beschäftigten und könnten auch jene Beschäftigten erreichen, die weniger offen für Weiterbildung seien, so Buntenbach weiter.

Der DGB schlägt deshalb auch vor, Arbeitnehmervertreter in den Betrieben zu Weiterbildungsmentoren zu machen. Durch Ansprechpartner, zu denen schon ein Vertrauensverhältnis besteht, könnten „Ängste und Vorbehalte“ abgebaut werden.

Der DGB will die Vorschläge aus dem Strategiepapier nun in die Beratungen zur „Nationalen Weiterbildungsstrategie“ einbringen. An dieser arbeiten derzeit das Arbeitsministerium von Hubertus Heil (SPD) und das Bildungsministerium von Anja Karliczek (CDU) gemeinsam mit den Sozialpartnern. Ein Entwurf soll laut Arbeitsministerium in diesem Sommer vorgelegt werden.

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(Philipp Neumann und Theresa Martus)