Berlin. Der Datenschutzbeauftragte will Nachbesserungen der DSGVO. Der bürokratische Aufwand sei teils zu hoch. Generell sei sie ein Erfolg.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat sich für Nachbesserungen an der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausgesprochen. „Wir sollten durchaus kritisch hinterfragen, ob es nicht Bereiche gibt, in denen man den bürokratischen Aufwand reduzieren könnte, ohne dabei das Datenschutzniveau zu verringern“, sagte Kelber unserer Readaktion.

„Ich denke da beispielsweise an die Informationspflichten, die gerade für viele kleine Unternehmen und Vereine den maßgeblichen Mehraufwand darstellen, den sie aufgrund der DSGVO im Vergleich zum alten Datenschutzrecht haben.“

Gleichzeitig müsse aber der Datenschutz in den Bereichen Scoring und Profiling verbessert werden, genauso wie der Beschäftigtendatenschutz.

Datenschutzgrundverordnung: Grundsätzlich ein Erfolg

Ein Jahr nach ihrer Einführung könne die Datenschutzgrundverordnung aber grundsätzlich als Erfolg bezeichnet werden. „Insbesondere hat sie dazu geführt, dass sich Bürger, Behörden und Unternehmen stärker mit dem Thema Datenschutz befassen“, sagte Kelber.

Dies beweise nicht zuletzt die massiv gestiegene Zahl der Beschwerden und Anfragen bei den Aufsichtsbehörden. „Allerdings zeigt sich dadurch ebenfalls, dass auch die DSGVO nicht alle datenschutzrechtlichen Probleme gelöst hat“, betonte Kelber. Datenschutzgrundverordnung – das muss man jetzt wissen.

Die EU-Verordnung Datenschutzgrundverordnung hat teilweise skurrile Auswirkungen. Viele Experten meinen, dass die DSGVO die Falschen am härtesten trifft. Die Verordnung ist komplex – viele Bürger und Betriebe haben Angst vor hohen Bußgeldern. (tma)