Berlin. Die Bundesärztekammer positioniert sich gegen den Verkauf von Medikamenten zur Sterbehilfe: Das Mitwirken an Tötung sei keine Option.

Gegen den Verkauf von Medikamenten zur Sterbehilfe spricht sich die Bundesärztekammer aus. Trotz schwerer Erkrankung dürfe es für Ärzte keine Option sein, in schwierigen und hoffnungslosen Situationen eine aktive Tötung zu empfehlen oder daran mitzuwirken, heißt es in einer offiziellen Stellungnahme.

Zum Verkauf von Suizid-Mitteln für Schwerstkranke hat sich die Kammer im Vorfeld einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags an diesem Mittwoch geäußert. Menschliche Extremnotlagen könnten auch nicht mit einem behördlichen Verwaltungsakt gelöst werden, heißt es weiter in der Mitteilung.

„Ärzte leisten Hilfe beim Sterben, aber nicht zum Sterben“, schreiben die Verfasser. Damit positionieren die Ärzte sich gegen eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes aus 2017, aus der hervorgeht, dass es für Sterbewillige in Extremfällen einen Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel geben könne. Damit ist passive Sterbehilfe in extremen Fällen in Deutschland zulässig.

104 Anträge von schwer kranken Menschen abgelehnt

Schwer kranke Menschen hätten nach dem Grundgesetz das Recht zu entscheiden, wie und wann sie aus dem Leben scheiden wollen. Das Bundesgesundheitsministerium wies aber im vergangenen Jahr das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) an, entsprechende Anträge von Bürgern abzulehnen. Bis Frühjahr 2018 gingen dort 104 Anträge ein.

Die FDP fordert nun in einem Antrag eine gesetzliche Klarstellung, dass „für schwer und unheilbar Erkrankte in einer extremen Notlage“, wenn sie dies beabsichtigen, „der Erwerb eines Betäubungsmittels für eine Selbsttötung“ ermöglicht werden solle.

Vorgesehen werden solle dafür auch ein Verfahren, um Anträge von Betroffenen zu bescheiden. Der jetzige Zustand sei für wartende Schwerstkranke nicht haltbar. Einige müssten Sterbehilfe im Ausland in Betracht ziehen. In anderen Ländern der EU ist im Gegensatz zu Deutschland die aktive Sterbehilfe erlaubt, in Belgien dürfen sogar Kinder Sterbehilfe beantragen.

Ärzte betonen Palliativ-Versorgung als Alternative

Die Bundesärztekammer hob dagegen die Palliativ-Versorgung als Alternative hervor. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin lehnte ein Bereitstellen von Betäubungsmitteln für Suizide ebenfalls ab. Es bestehe die Gefahr, dass eine Begrenzung auf extreme Ausnahmesituationen nicht möglich sei und eine „staatliche Pflicht zur Assistenz bei Suizid“ geschaffen werden könnte.

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Dabei zähle eine respektvolle Auseinandersetzung mit Todeswünschen von Patienten zu den ärztlichen Aufgaben. In erster Linie gelte es aber, Optionen zur Linderung von Leid zu erörtern und gemeinsame Wege dafür zu finden. (dpa/tan)

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