Berlin. Bis 2033 sollen 43 Millionen Führerscheine in Deutschland umgetauscht werden. Das bedeutet für Autofahrer viel Bürokratie und Aufwand.

Eine EU-Richtlinie sorgt dafür, dass bis 2033 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden müssen. Doch was bedeutet das im Detail für Autofahrer? Was droht ihnen, wenn sie sich gegen den Austausch wehren? Wie lange sind die jeweiligen Führerscheine noch gültig? Und was müssen LKW-Fahrer beachten?

Wir klären die wichtigsten Fragen.

Der Bundesrat nahm am Freitag einen Vorschlag des Verkehrsausschusses an, wonach ein Stufenmodell eingeführt werden soll, um den Umtausch zu entzerren. Dieser Stufenplan sieht Umtauschdaten nach Geburts- und Ausstellungsjahren vor.

Führerschein-Umtausch – Das Wichtigste in Kürze:

  • Bis 2033 müssen 43 Millionen deutsche Führerscheine umgetauscht werden
  • Das wird für viel Bürokratie sorgen
  • Der Bundesrat hat daher ein Stufenmodell beschlossen
  • Erste Führerscheine müssen bereits bis 2022 umgetauscht werden
  • Grund dafür ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die Führerscheine fälschungssicher machen will

Auch Besitzer von „Scheckkarten“-Führerscheinen sind betroffen

Von dem Umtausch sind einerseits diejenigen betroffen, die noch eine Fahrlizenz aus Papier besitzen. Das betrifft alle Führerscheine, die bis 1998 ausgestellt wurden – rund 15 Millionen Fahrerlaubnisse in Deutschland.

Andererseits müssen aber auch Führerscheine, die zwischen 1999 und 2013 im Scheckkartenformat ausgegeben wurden, umgetauscht werden. Damit kommen nochmal weitere 28 Millionen Führerscheine hinzu.

Hat seinen Führerschein mit 97 Jahren abgeben: Prinz Philip-
Hat seinen Führerschein mit 97 Jahren abgeben: Prinz Philip- © dpa | Steve Parsons

Ziel der EU-Richtlinie ist es, dass europaweit einheitliche, fälschungssichere Führerscheine ab 2033 ausgegeben werden. Der ADAC schreibt, dass alle Führerscheine zudem in einer Datenbank erfasst werden sollen. So soll Missbrauch verhindert werden.

Wie lange ist der alte graue und rote Führerschein noch gültig?

Wer noch einen rosafarbenen Führerschein aus Papier, der bis 1998 ausgestellt wurde, oder einen grauen Führerschein besitzt, der bis 1986 ausgestellt wurde, und nicht mehr am damaligen Ausstellungsort wohnt, muss sich auf weiteren Aufwand einstellen.

Der Bundesrat stimmte über ein Modell ab.
Der Bundesrat stimmte über ein Modell ab. © dpa | Kay Nietfeld

Dann muss man sich nämlich von der Behörde, die die Fahrerlaubnis ursprünglich ausstellte, eine sogenannte Karteikartenabschrift einfordern und diese bei der Ummeldung vorlegen.

Führerschein-Umtausch – wie funktioniert es?

Für Besitzer von Führerscheinen, die vor 2013 ausgestellt wurden, könnte der Umtausch zum Ärgernis werden. Denn in Deutschland lassen sich Führerscheine nach wie vor nicht online beantragen, der persönliche Gang zum Amt wird fällig. Dort müssen Personalausweis oder Reisepass, der aktuelle Führerschein und ein biometrisches Passfoto vorgelegt werden.

Der Umtausch von Führerscheinen aus Papier wird nach Geburtsdatum geregelt:

  • vor 1953: Umtausch bis zum 19.1.2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis zum 19.1.2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19.1.2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis zum 19.1.2024
  • ab 1971: Umtausch bis zum 19.1.2025

Der Umtausch von Führerscheinen, die ab 1999 im Scheckkartenformat ausgestellt wurden, wird nach Ausstellungsjahren geregelt:

  • 1999-2001: Umtausch bis zum 19.1.2026
  • 2002-2004: Umtausch bis zum 19.1.2027
  • 2005-2007: Umtausch bis zum 19.1.2028
  • 2008: Umtausch bis zum 19.1.2029
  • 2009: Umtausch bis zum 19.1.2030
  • 2010: Umtausch bis zum 19.1.2031
  • 2011: Umtausch bis zum 19.1.2032
  • 2012-18.1.2013: Umtausch bis zum 19.1.2033

Was kostet es, den Führerschein umzutauschen?

Neben Nerven bei möglichen Warteschlangen in den Behörden kostet der Umtausch auch Geld. Rund 25 Euro werden für jeden Umtausch fällig.

Der Papier-Führerschein hat eigentlich längst ausgedient.
Der Papier-Führerschein hat eigentlich längst ausgedient. © imago/Eibner | imago stock&people

Werden alle 43 Millionen Führerscheine auch wirklich umgetauscht, wird über eine Milliarde Euro für den Umtausch gezahlt. Die Bearbeitungsdauer für den Vorgang soll zwischen drei und vier Wochen liegen.

Droht ein Bußgeld?

Anschließend werden Führerscheine nur noch für 15 Jahre gültig sein. Sich Nerven und Zeit zu sparen und den Lappen einfach nicht umzutauschen, klingt zunächst verlockend, hilft aber auch nicht weiter.

Wer seinen Führerschein nicht umtauscht und erwischt wird, muss zehn Euro Verwarnungsgeld zahlen. Bei Lkw- und Busfahrern wird ein unterlassener Umtausch laut ADAC als Straftat gewertet. Außerdem kann es passieren, dass es bei Einreisen in andere Länder zu „erheblichen Problemen kommen“ kann, schreibt der ADAC.

Mit Papier-Führerschein im Ausland: EU-Richtlinie mitführen

Wer noch einen rosafarbenen oder grauen Papierführerschein besitzt und ins Ausland reisen möchte, dem empfiehlt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI), immer einen Textauszug der EU-Führerscheinrichtlinie (91/439/EWG) in der Landessprache des jeweiligen Landes mitzuführen.

In der Richtlinie steht, dass die Führerscheine anerkannt werden müssen. So könne vermieden werden, dass die gültigen Dokumente bei der Kontrolle fälschlicherweise beanstandet werden. Sowohl die EU als auch die GVI bieten solche Texte in verschiedenen Sprachen im Internet an.

Wenn trotz der Richtlinie der Führerschein nicht anerkannt wird und man mit einem Bußgeld belegt wird, so soll man sich den Betrag und den Grund der Zahlung auf dem Strafzettel vermerken lassen, empfiehlt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Im Nachgang könne man dann prüfen, ob man einen Anwalt einschalten wollte.

Bis wann muss der Führerschein umgetauscht werden?

Mit der neuen Stufentabelle müssen diejenigen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und noch einen Papierführerschein besitzen, ihre Fahrerlaubnis bereits bis zum 19.01.2022 umgetauscht haben.

Am längsten haben diejenigen Zeit, deren Führerschein bereits im Scheckkartenformat zwischen 2012 und 2013 ausgestellt wurde. Sie müssten den Führerschein erst bis zum 19.01.2033 umtauschen.

Hier finden Sie alle Informationen zum Umtauschen des Führerscheins.

Neben dem Führerschein gibt es aber auch bei Personalausweisen tiefgreifende Neuerungen. So sind Personalausweise ab 2020 mit Fingerabdruck verpflichtend. (tki/dpa/ck)