Berlin/Dresden. Jens Maier will das Urteil einer Schmerzensgeld-Zahlung an Noah Becker nicht hinnehmen. Er legt gegen den Richterspruch Berufung ein.

Er hatte den Sohn von Boris Becker rassistisch beleidigt und war deshalb zu einer Schmerzensgeld-Zahlung verurteilt worden. Doch AfD-Politiker Jens Maier legt gegen das Urteil Berufung ein.

Maiers Anwalt bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht des „Spiegel“. „Wir wollen, dass die Klage komplett abgewiesen wird“, sagte der Jurist Maximilian Krah dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Dresden.

Noah Becker war Anfang Januar 2018 auf Maiers Twitter-Account beleidigt worden. „Dem kleinen Halbneger scheint einfach zu wenig Beachtung geschenkt worden zu sein, anders lässt sich sein Verhalten nicht erklären“, lautete der Tweet damals. Er wurde später gelöscht.

Mit dem Tweet reagierte der AfD-Politiker auf ein Interview des 24-jährigen Künstlers. In dem Gespräch hatte Noah Becker erklärt, Berlin sei im Vergleich zu Paris und London eine „weiße Stadt“. Wegen seiner braunen Haut sei er bereits selbst in Berlin angegriffen worden.

Jens Maier zu Schmerzensgeld von 15.000 Euro verurteilt

Maier war wegen des Tweets erst Mitte Januar vom Landgericht Berlin verurteilt worden. Der AfD-Politiker sollte Noah Becker ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro zahlen.

Der Politiker hatte stets bestritten, den Post abgeschickt zu haben. Ein Mitarbeiter, der Maiers Account betreute, hatte die Tat gestanden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte deshalb ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Beleidigung gegen Maier eingestellt.

Becker war aber wegen einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte zivilrechtlich weiter gegen Maier vorgegangen. Die Berliner Richter hatten den Politiker daraufhin zur Zahlung des Schmerzensgeldes verurteilt. Laut „Spiegel“ hieß es in der Begründung, Maier hafte als Besitzer des Accounts für den Tweet.

Sein Anwalt sieht das anders: Maier könne „nicht für die Handlung Dritter“ verantwortlich gemacht werden, sagte Krah dem epd. Im Zweifel müsste der Fall bis vor den Bundesgerichtshof gebracht werden. (sdo/dpa/epd)