Berlin. Justizministerin Barley hält die Mietpreisbremse für erfolgreich. Aber hilft das Instrument in der Praxis – oder nur auf dem Papier?

Steigender Mietenwucher in den Metropolen, Klagen vor Gericht und viele Unsicherheiten: Die Mietpreisbremse soll eigentlich Mieter vor exorbitanten Wohnpreisen schützen, macht aber vor allem immer wieder durch Unwirksamkeiten auf sich aufmerksam.

Trotzdem ziehen das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) eine positive Bilanz zur Mietpreisbremse. Grundlage für diese Auffassung bietet eine Auswertung, die das DIW und das Justizministerium gemeinsam vorgenommen und am Donnerstag in Berlin präsentiert haben.

Folgen der Mietpreisbremse: Geringer Anstieg, teure Neubaupreise

Laut DIW-Studienautor Claus Michelsen entfalte die Mietpreisbremse spürbare Wirkung. Wobei „spürbar“ eher Auslegungssache ist: Ohne die Bremse, sagt Michelsen, lägen die Mieten zwischen zwei und vier Prozent höher. Bei einer Miete von 2000 Euro wären das 40 bis 80 Euro.

Die Bremse bietet laut Studienautor Michelsen aber noch andere Vorteile: Die von Immobilienverbänden geäußerte Befürchtung, die Mietpreisbremse würde Investitionen in Neubauten und Renovierungen verhindern, habe sich nicht bewahrheitet. Im Gegenteil: Die Neubaupreise seien stärker gestiegen, freies Bauland sei attraktiver geworden.

Wohnen war noch nie so teuer wie aktuell

So kommt es allerdings zu einem Paradoxon: Denn Neubauten fallen nicht in die Mietpreisbremse, beeinflussen aber den örtlichen Mietspiegel, der die Durchschnittsmieten einer Stadt misst und die Berechnungsgrundlage der Mietpreisbremse ist.

Bedeutet also: Je teurer die Neubauten sind, desto höher ist der Mietspiegel, desto teurer sind die Mieten. Für Michelsen ist das allerdings ein eher geringes Problem: Neubauten hätten im Mietsegment nur einen geringen Anteil.

Dennoch: Eine am Mittwoch vorgestellte Auswertung des Onlineportals Immowelt ergab, dass Wohnen in Großstädten noch nie so teuer war wie aktuell.

In sieben Bundesländern gilt die Bremse derzeit nicht

Neben dem DIW ist auch Bundesjustizministerin Katarina Barley vom Erfolg der Bremse überzeugt: „Wo die Mietpreisbremse gilt, verlangsamt sich der Anstieg der Mietpreise“, fasste die SPD-Politikerin zusammen.

Wo sie gilt. Denn genau da liegt eines der Probleme: In vielen Bundesländern gilt die Mietpreisbremse nicht. In Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen und Hamburg erklärten Gerichte das Instrument für ungültig.

Nur in Hamburg wurde die Mietpreisbremse wieder aufgenommen. Im Saarland, in Sachsen und Sachsen-Anhalt wurde das Instrument nie eingeführt.

Zufrieden mit der Mietpreisbremse: Bundesjustizministerin Katarina Barley sieht in dem Instrument einen Erfolg.
Zufrieden mit der Mietpreisbremse: Bundesjustizministerin Katarina Barley sieht in dem Instrument einen Erfolg. © REUTERS | Michele Tantussi

Selbst Politiker sind sich nicht einig über Ausnahmen

Wo sie gilt, herrschen Unsicherheiten. Beispielsweise bei der Frage, welche Ausnahmen gelten. Für Neubauten, umfassende Modernisierungen und einer vorherigen Miete, die bereits über dem Preisdeckel liegt, gilt die Mietpreisbremse nicht.

Und was ist mit möblierten Wohnungen? Da sind sich selbst die Politiker uneins. Barleys SPD-Parteikollegin und Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen fordert gegenüber unserer Redaktion, dass „die Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen gelten“ soll.

Hier unterscheiden sich Theorie und Praxis: Im Gesetzestext gibt es keine Einschränkung für möbliertes Wohnen. In der Praxis berufen sich dennoch viele Vermieter darauf. Wenn selbst Politiker nicht sicher sind, wie es mit möbliertem Wohnen aussieht, wie soll es dann der Mieter können?

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Drei Viertel aller Klagen sind erfolgreich

Fehlendes Wissen und mangelnde Informationen sind ein weiteres Problem. Daher fordert Nissen, dass „bei jedem neuen Mietvertrag ein Informationsblatt über die Regelungen zur Mietpreisbremse beigelegt wird“.

Auch Claus Michelesen kommt in der Evaluierung der Mietpreisbremse zu dem Schluss, dass der „Vollzug vereinfacht“, der Mieter also bessere Kenntnis über seine Rechte haben müsse.

Denn Wissen hilft: Wer sich mit dem Instrument auskennt, hat bei einer Klage gute Aussichten auf Erfolg. Drei Viertel der Kläger hätten der Auswertung zu Folge Recht erhalten und im Durchschnitt künftig 167 Euro monatlich gespart. Bei einer Klage musste die Miete sogar um 650 Euro im Monat gesenkt werden. Der Großteil der Klagen wurde in Berlin gestellt.

Erste Mietpreisbremse läuft bereits im Juli aus

Ob Mieter künftig überhaupt noch die Chance haben, die Mietpreisbremse zu nutzen, wird sich allerdings erst im Frühjahr entscheiden. Dann wird im Bundestag über die Verlängerung verhandelt.

Eile ist durchaus geboten: Denn während in den meisten Bundesländern die Mietpreisbremse bis 2020 gilt, läuft sie in Hessen bereits im Juli diesen Jahres aus. Frankfurt, Deutschlands zweitteuerste Stadt, stände dann ohne Mietpreisschutz da.

Linken-Chefin Kipping kritisiert Mietpreisbremse

Allerdings wird Katarina Barley dafür noch Überzeugungsarbeit leisten müssen. Denn dass die Mietpreisbremse verlängert wird, ist keineswegs sicher.

In der CDU/CSU hatte man zuletzt immer wieder auf die Evaluierung verwiesen, jetzt teilte die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker in einem Statement mit, dass sich aus den Ergebnissen noch „keinerlei Schlussfolgerungen ziehen“ lassen könnten.

Sieht nur minimale Erfolge: Katja Kipping (Linke) findet nicht, dass die Mietpreisbremse Grund zur Zufriedenheit gibt.
Sieht nur minimale Erfolge: Katja Kipping (Linke) findet nicht, dass die Mietpreisbremse Grund zur Zufriedenheit gibt. © dpa | Britta Pedersen

Auch die Opposition hadert mit den Ergebnissen: „Angesichts explodierender Mieten kann sich mit den minimalen Erfolgen der Mietpreisbremse niemand zufrieden geben“, sagte Linken-Vorsitzende Katja Kipping unserer Redaktion.

„Die Mieten müssen sinken und Mietwucher verboten werden, 250.000 Sozialwohnungen pro Jahr gebaut und den renditehungrigen Miethaien das Handwerk gelegt werden“, forderte die Linken-Chefin.

Auf die „renditehungrigen Miethaie“ hat es Kipping derzeit abgesehen. In Berlin läuft eine Volksinitiative, die die Wohnungsgesellschaft „Deutsche Wohnen“ enteignen möchte. Die Enteignung machte Kipping auch beim ARD-Talk „Maischberger“ zum Thema und untermauerte, dass sie die Initiative unterstütze.

Auch Ministerin Barley äußerte sich zu der Forderung: „Für mich als Verfassungsrechtlerin ist das eine spannende Geschichte“, sagte die Justizministerin. „Ich halte die Vorschrift, dass Eigentum verpflichtet, für sehr einschlägig.

Grüne und Linken sind grundsätzlich für die Mietpreisbremse

Bevor sich Barley aber mit der Entwicklung der Enteignungs-Initiative beschäftigen kann, muss sie erstmal ihre Mietpreisbremse durch das Parlament bringen.

Grüne und Linke werden sich entweder enthalten oder die Mietpreisbremse mittragen. „Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist ein längst überfälliger Schritt“, sagte der bau- und wohnpolitische Sprecher der Grünen, Chris Kühn, unserer Redaktion. Allerdings müsse sich noch etwas tun: „Dass die Bundesregierung angesichts der vielen Verstöße die Mietpreisbremse nicht nachbessern will, ist ein mietenpolitischer Skandal“, sagte Kühn.

Unzufrieden: Bei einer Demonstration im Sommer in Hamburg demonstrierten Mieter gegen Wucherpreise.
Unzufrieden: Bei einer Demonstration im Sommer in Hamburg demonstrierten Mieter gegen Wucherpreise. © dpa | Daniel Reinhardt

AfD und FDP tragen Mietpreisbremse nicht mit

FDP und AfD lehnen das Instrument ab. „Frau Barley kann sich gerne in die 300-Personen-Schlange einer Wohnungsbesichtigung stellen und den Wohnungssuchenden von einer spürbaren Wirkung erzählen“, sagte Daniel Föst, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der FDP, unserer Redaktion.

„Die Mietpreisbremse war nicht ohne Grund zeitlich begrenzt, denn sie sollte kurzfristig Abhilfe schaffen“, führt Föst fort. „Das hat nicht geklappt. Die wirkungslose Mietpreisbremse nun auch noch zu verlängern, wäre reichlich unsinnig“, so der FDP-Politiker.

In dieselbe Kerbe schlägt auch Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD. „Die Mietpreisbremse sollte nur für einen Übergangszeitraum von fünf Jahren gelten, um während dieser Zeit vor allem den Ländern die Zeit zu geben, den Neubau von Wohnungen anzukurbeln und dadurch Entlastung auf dem Wohnungsmarkt zu schaffen“, sagte Schick.

Allerdings sei in dieser Zeit nicht genug für den Wohnungsbau getan worden. Daher würden die Ergebnisse der Evaluierung in eine „völlig falsche Richtung“ gehen.