Berlin. Kassenleistung Fettabsaugung? Jens Spahn ist dafür. Generell arbeitet der Gesundheitsminister an mehr Einfluss auf die Versicherungen.

Wenn Diäten und Sport nicht helfen oder krankhafte Störungen der Fettverteilung vorliegen, dann kann eine Fettabsaugung helfen. Bisher müssen das die Patienten in der Regel selbst bezahlen. Doch das will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nun ändern.

„Bis zu drei Millionen Frauen mit krankhaften Fettverteilungsstörungen leiden täglich darunter, dass die Krankenkassen ihre Therapie nach einem Gerichtsurteil nicht bezahlen“, sagte Spahn der „FAZ“. „Ihnen wollen wir schnell und unbürokratisch helfen.“

Bisher weigern sich die Kassen, die Leistung zu übernehmen. Konkret geht es dem Politiker um die Behandlung eines Lipödems. Laut Minister Spahn wird bisher nicht gezahlt, weil „der Nutzen noch nicht hinreichend belegt“ sei.

Teil eines größeren Vorhabens

Die Fettabsaugungen ist dabei exemplarisch zu verstehen. Dahinter steckt eine größere Veränderung – die dem Ministerium mehr Möglichkeiten und Einfluss auf die Krankenkassen ermöglichen würden.

Denn mit einem Ergänzungsantrag zum derzeit im Bundestag beratenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TVSG) will Spahn sein Ministerium grundsätzlich ermächtigen, alleine und ohne Zustimmung des Bundesrates darüber zu entscheiden, welche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden die Kassen bezahlen müssen.

Entscheidungsgewalt liegt bisher bei Kassen und Medizinern

Bisher entscheidet die Selbstverwaltung der Ärzte, Krankenhäuser und Kassen darüber. In dem der FAZ vorliegenden Antrag heißt es, das Ministerium könne Methoden in die Versorgung aufnehmen, für die die Selbstverwaltung keine Regelung getroffen habe. Oder für die sie „die Anerkennung eines diagnostischen oder therapeutischen Nutzens bisher abgelehnt hat“.

Auch wenn es für neue Methoden kaum wissenschaftliche Belege gebe, komme eine Erstattung in Betracht, wenn es keine zumutbare Alternativbehandlung gebe. (sdo/ses/dpa)