Berlin. Mehr als 1000 Beamte des Bundes haben im vergangenen Jahr ihr Konto aufgebessert. Besonders eifrig: Mitarbeiter im Finanzministerium.

Beamte in Bundesministerien sind begehrte Gesprächspartner – und gut bezahlte. Sie schreiben Gesetzestexte, kennen oft jeden Paragrafen. Die Staatsdiener sind deshalb gern gesehene Redner auf Fachkongressen und Autoren für Fachpublikationen.

Mehr als 1000 Beamte in Bundesministerien haben sich diesen besonderen Zugang zu Wissen 2017 vergolden lassen. Das geht aus einer kleinen Anfrage der Linken im Bundestag hervor, die unserer Redaktion vorliegt.

Grundsätzlich sind solche Nebentätigkeiten durch das Bundesbeamtengesetz gestattet. Beamte dürfen zum Beispiel bezahlte Vorträge halten, wenn sie dadurch nicht in Konflikt mit ihren dienstlichen Pflichten geraten oder ihre Arbeitskraft zu stark beansprucht wird.

Besonders im Bundesfinanzministerium gibt es aber seit Jahren Diskussionen über diese Art von Nebenjob: Denn die Truppe von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) verdient sich schon länger ein besonders üppiges Zubrot.

Ein Stundenlohn von mehr als 600 Euro

Um bis zu 30.000 Euro im Jahr bessern sich Scholz’ Leute ihren Sold auf. Mindestens 68 Beamte im Finanzministerium hatten 2017 insgesamt mehr als 300 bezahlte Nebentätigkeiten. Allein die zehn bestbezahlten Nebenjobs brachten knapp 100.000 Euro ein.

Während Beamte in anderen Ministerien und Behörden Nebenjobs als Heilpraktiker, Stadtführer oder Betreiber eines Flugsimulators haben, ist die Mehrzahl der Finanzbeamten auch nach Feierabend auf ihrem Fachgebiet aktiv.

So arbeitete ein Beamter 2017 mindestens 416 Stunden in seiner Nebentätigkeit – das ist zwar nach Bundesbeamtengesetz gerade noch erlaubt, entspricht aber einem Fünftel der Wochenarbeitszeit.

Ein anderer hochrangiger Beamter ließ sich für die Aktualisierung eines Artikels 18.100 Euro auszahlen. Bei einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden betrug der Stundenlohn mehr als 600 Euro.

Linke: Durch solche Summen entsteht Abhängigkeit

Fabio de Masi, finanzpolitischer Sprecher der Linken im Bundestag, kritisiert: „Wer einem Beamten des Bundesfinanzministeriums 18.100 Euro überweist, investiert das Geld nicht aus Nächstenliebe.“ Und: „Wenn Beamte, die Gesetze schreiben, derartige Summen dazuverdienen, entsteht Abhängigkeit.“ Auffällig: In einer politisch sensiblen und wichtigen Abteilung – der Abteilung IV, die für Besteuerung zuständig ist – verdienen die Beamten besonders viel dazu.

Der Leiter der Abteilung heißt seit Kurzem Rolf Möhlenbrock. Seine Mannschaft ist höchst interessant für Verbände, Beratungsgesellschaften und Konzerne, weil sie sich mit Steuergestaltungen, der Erbschaftsteuerreform oder Unternehmensbesteuerungen befasst.

Mit durchschnittlich 1342 Euro Nebenverdiensten pro Jahr verdienen sie im Schnitt dreimal mehr dazu als Beamte anderer Abteilungen. Mehr als die Hälfte der bestbezahlten Nebenjobs entfiel 2016 und 2017 auf diese Abteilung: Dabei geht es um Summen bis zu 17.000 Euro.

Ein Beamter klagte – und bekam Recht

Selbst die Hausleitung des Finanzministeriums hatte vor einiger Zeit genug von den Nebenjob-Exzessen seiner Beamten. 2016 versuchte man, noch unter Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), einem Beamten die Annahme eines Honorars zu untersagen.

Der Mann hatte bezahlte Vorträge zu Steuerrechtsthemen für die Wirtschaft gehalten. Der Staatsdiener verdiente neben seinem Sold von etwa 75.000 Euro so etwa 80.000 Euro nebenher, berichtete damals die „Wirtschaftswoche“.

Der Mann klagte und bekam vom Oberverwaltungsgericht Köln recht. Seitdem, so eine Sprecherin des Ministeriums, habe man die hausinternen Vorschriften „so weit wie rechtlich möglich“ verschärft. Die Nebenverdienste der Beamten seien rückläufig.

Finanzexperte de Masi reicht das nicht. „Beamte sollten auf der Gehaltsliste des Staates stehen und nicht von Verbänden und Unternehmen“, sagte er unserer Redaktion. Wenn die bisherige Rechtsprechung es den Ministerien nicht ermöglicht, die Nebentätigkeiten zu untersagen, müsse man daraus Konsequenzen ziehen: „Wir brauchen daher womöglich schärfere Gesetze.“