Berlin. Der Bundesrechungshof kritisiert, dass das Verteidigungsministerium Mittel zweckentfremdet habe. Nun wird geprüft, ob das Methode hat.

Das Verteidigungsministerium hat nach einem Bericht vom „Spiegel“ Aufträge für externe Unternehmensberater in Höhe von acht Millionen Euro regelwidrig vergeben. Das Magazin bezieht sich auf den Bundesrechnungshof (BRH). Konkret geht es um Beratung für ein IT-Projekt im neu eingerichteten Cyber-Kommando.

Sie wurde demnach aus einem Posten bezahlt, der für die Einrichtung und Pflege von Software-Produkten bestimmt war. Ein Ministeriumssprecher erklärte am Sonntag, „die kritisierten Vorgänge sind Gegenstand weiterer Untersuchungen“. Im Fokus der Revision: das Koblenzer Beschaffungsamt der Bundeswehr.

Auch andere Berater-Verträge betroffen?

Die Brisanz ergibt sich weniger aus der Höhe der Vergabe. Acht Millionen Euro sind ein relativ kleiner Posten im 38,5-Milliarden-Euro-Etat des Ministeriums. Davon sind mehr als sechs Milliarden allein für Investitionen bei der Truppe vorgesehen. Das Parlament stimmt über Beschaffungen einzeln auch erst ab einer Höhe von 25 Millionen Euro ab.

Relevant könnten die Vorwürfe insbesondere dann werden, wenn es sich um keinen Einzelfall handelt. Hat die Zweckentfremdung Methode? Nun wird ermittelt, ob es vergleichbare Fälle bei anderen Berater-Verträgen gibt – und gerade Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat in den vergangenen Jahren mehrfach externe Unternehmensberater engagiert. Allein für die Reform der Rüstungsbeschaffung wurden laut „Spiegel“ im Jahr 2016 Berater-Verträge für über 208 Millionen Euro geschlossen.

Bestimmte Beraterunternehmen offenbar bevorzugt

Das Beschaffungsamt hatte im Februar 2016 einem Rahmenvertrag mit einem IT-Unternehmen geschlossen, das IBM-Softwareprodukte liefern und pflegen sollte. In Wahrheit wurden ganz andere Leistungen bezahlt, nämlich Berater mit Tagessätze zwischen 900 und 1700 Euro. Die Rechnungsprüfer schreiben in ihrem Bericht, das Ministerium sei nicht berechtigt, „diese Rahmenvereinbarung für diese Leistung nutzen zu lassen“. Das Haus habe damit „gegen Vergaberecht verstoßen und diese Leistungen vergaberechtswidrig abrufen lassen“.

Der Bundesrechnungshof beklagt in seinem 17 Seiten langen Prüfbericht, es sei klar zu sehen, „dass sich das BMVg im Bereich IT zunehmend von bestimmten Beratungsunternehmen und Einzelpersonen abhängig macht“. Viele IT-Projekte könne das Ministerium offenkundig gar „nicht ohne diese externe Unterstützung bewältigen“, rügen die Prüfer.

Auffällig sei auch, dass leitende Mitarbeiter des Cyber-Bereichs im Ministerium offenbar gezielt handelten: „Das BMVg gab dabei häufig bestimmte Beraterunternehmen sowie Einzelpersonen explizit vor und ‚wünschte‘ sich diese“, kritisieren die Prüfer.