Berlin. FDP, Grüne und Datenschützer legen Verfassungsbeschwerde gegen „Staatstrojaner“ ein. Was darf der Staat alles überwachen – und wie?

Kriminelle, so sagen es Ermittler, verabreden sich heute nicht mehr in der dunklen Bahnhofsecke oder telefonieren anonym über Prepaid-Handys. Die Technik ist längst weiter, Chats sind verschlüsselt. Jeder, der Messengerdienste wie WhatsApp nutzt, schützt seine Nachrichten und Gespräche automatisch mit einer Software. Das wissen auch Straftäter.

Zudem können die Menschen heute an etlichen Orten ins Internet. Wer ein Smartphone hat, kommuniziert von zu Hause, aber auch in Zügen, Cafés oder Hotels. Straftäter können wie Nomaden ihre Zugänge ins Netz wechseln. Und damit Spuren verwischen.

Wie Justiz und Polizei auf immer bessere verschlüsselte Technik und immer intensivere Online-Nutzung reagieren müssen, ist derzeit eine der wichtigsten Debatten der Sicherheitspolitik. Und eine sehr umstrittene. Der Staat als Spion – wie weit darf das gehen?

Im vergangenen Jahr baute die Bundesregierung die Befugnisse der Überwachung von Messengerdiensten und die Online-Durchsuchung aus. Mit einer Software dürfen die Strafverfolgungsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen auf Computer und Handys mutmaßlicher Straftäter zugreifen – und sie sogar wie eine Wohnung durchsuchen. Mehrere Politiker von FDP und Grünen, aber auch Datenschützer und Journalisten haben nun Klage beim Verfassungsgericht gegen diese neuen Befugnisse eingereicht.

Der „Staatstrojaner“

Seit mehreren Jahren basteln Bundeskriminalamt und neuerdings auch die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) in München an Software, mit der Ermittler auf Computer und Handy eindringen können. Kritiker sprechen vom „Staatstrojaner“.

BKA-Präsident Holger Münch setzt sich dafür ein, dass Ermittler Software nutzen können, um verschlüsselte Chats von Straftätern zu knacken.
BKA-Präsident Holger Münch setzt sich dafür ein, dass Ermittler Software nutzen können, um verschlüsselte Chats von Straftätern zu knacken. © imago/Jens Jeske | imago stock

Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden. Erstens die sogenannte Quellen-TKÜ. Mit einer Software setzen sich Ermittler auf ein Handy oder einen Computer und kopieren Chats etwa bei WhatsApp. Sie gehen an die „Quelle“ der Kommunikation, etwa das Handy, und umgehen so die Verschlüsselung. Zweitens die Online-Durchsuchung. Auch hier nutzen Strafverfolger eine Spionage-Software – und wollen so Zugang zu sämtlichen Daten auf Computer oder Handy erhalten: Fotos, Dateien, Programme, aber etwa auch Aufenthaltsorte der Person, die häufig automatisch durch das Handy erfasst werden. Zudem können Ermittler das Online-Banking einsehen.

Diese Software soll ein Dilemma von Ermittlern lösen: Die herkömmliche Überwachung von Telefonen oder der Wohnung greift aus Sicht der Strafverfolger immer öfter zu kurz. So waren laut Bundeskriminalamt (BKA) 2016 in 67 Prozent der Überwachungsmaßnahmen verschlüsselte Messengerkommunikation etwa über Programme wie WhatsApp, Telegram, Viber enthalten.

Das BKA hat fast sechs Millionen Euro investiert, um selbst ein Überwachungsprogramm zu entwickeln. Den gravierenden Eingriff der Online-Durchsuchung hat das BKA nach eigenen Angaben bisher allerdings erst in sieben Fällen angeordnet.

Unklar ist auch, wie gut die Software der Sicherheitsbehörden ist. So konnte in einer ersten Version des BKA-Trojaners nur das Programm Skype überwacht werden. Eine zweite, offenbar bessere Version ist jetzt vom Bundesinnenministerium freigegeben zur Verbrecherjagd. Wie weit die technischen Möglichkeiten zum digitalen Lauschangriff gehen, darüber geben weder Behörden noch Regierung Auskunft. Details zu den Programmen nennen sie nicht. Immerhin: Auch Datenschützer haben das Programm überprüft.

Das neue Gesetz

Im Sommer 2017 bekamen Ermittler mit einer Änderung der Strafprozessordnung mehr Befugnisse, um diese Software zur Überwachung von Handys und Computern zu nutzen. Galt die Online-Durchsuchung seit 2008 nur sehr eng im Kampf gegen Terroristen, dürfen die Ermittler nun auch bei Alltagskriminalität Chats mithilfe der Quellen-TKÜ abhören und ganze Computer auslesen.

Trojaner-Software können Strafverfolger nun schon gegen Drogenhändler, Hehler, Bankräuber und auch Asylbetrüger einsetzen – gerade auch dann, wenn Polizisten mit herkömmlicher Überwachung, etwa von Telefonen, nicht weiterkommen. Das Argument der Polizisten: Nicht nur Terroristen, sondern auch kriminelle Rocker und Schleuser nutzen verschlüsselte Chats – kaum jemand kommuniziert über Telefon.

Der Gesetzgeber hat auch Hürden für die Nutzung der Überwachungs-Software festgelegt: So dürfen keine „Kernbereiche privater Lebensgestaltung“ observiert werden. Auch sind Anwälte, Abgeordnete, Ärzte und Journalisten besser gegen Maßnahmen des Staates geschützt. Den Einsatz der Software muss ein Richter genehmigen. Staatsanwaltschaft und Polizei können also nicht auf eigene Faust verschlüsselte Chats abhören – es sei denn, es ist eine konkrete Gefahr „in Verzug“, etwa wenn eine Straftat unmittelbar bevorstehen könnte oder Menschenleben bedroht sind.

Die Kritiker

Vor allem Linke, Grüne und FDP, aber auch Datenschützer, Anwälte und Journalisten üben scharfe Kritik. „Auch Menschen, die im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben, dürfen nicht einer Totalausforschung ausgesetzt sein“, sagt FDP-Innenpolitiker Stephan Thomae.

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz.
Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz. © imago/IPON | imago stock&people

Die FDP drängt zudem auf stärkere Kontrolle der polizeilichen Überwachungsmaßnahmen durch Gremien des Bundestages. Zudem müsse der Einsatz auf Straftaten wie Terrorismus reduziert bleiben. Kritiker wie Thomae wollen mit ihrer Verfassungsbeschwerde erreichen, dass Richter klare Maßgaben machen, wie stark der Verdacht auf eine Straftat sein muss, damit die Polizei online überwachen darf. Gleichzeitig wollen sie Klarheit darüber, wie die Trojaner-Software sensible Daten wie intime Chats oder Fotos automatisch löscht.

Für den Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz sind Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ sogar ein Risiko für die Sicherheit. So kaufen Behörden Spionage-Software auch bei Unternehmen ein. Der Staat befeuere damit nicht nur einen umstrittenen Markt der Spionage-Software. Auskunft über Kooperationspartner und Firmen verweigert die Bundesregierung mit Hinweis auf den Schutz der „Sicherheitsinteressen“ Deutschlands.

Und: Um auf Handys oder Computer einzudringen, nutzen IT-Spezialisten wie auch Ermittler Sicherheitslücken der Geräte. Anstatt über Fehler in der Technik zu informieren, werde, so von Notz, „auf Kosten der Freiheit und der Sicherheit aller Bürger eine winzige Gruppe an Kriminellen gejagt“.