Berlin. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert eine Strafverschärfung bei Gewalt gegen Mandatsträger. Wie sollte diese genau aussehen?
Nach der Messerattacke auf den Bürgermeister der Stadt Altena, Andreas Hollstein, fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund eine Strafverschärfung bei Gewalt gegen Mandatsträger. Im Interview erklärt der Rechts- und Sicherheitsexperte des kommunalen Spitzenverbands, Uwe Lübking, warum es nach Meinung des Verbands wichtig ist, hart gegen Attacken auf Kommunalpolitiker vorzugehen.
Die Messerattacke auf Henriette Reker vor rund zwei Jahren, nun der brutale Angriff auf Andreas Hollstein: Gefühlt nimmt die Zahl der Attacken auf Politiker zu. Entspricht das auch Ihrer Erfahrung?
Uwe Lübking: Ja, deshalb fordern wir schon seit längerem, dass Hasskriminalität effektiver bekämpft wird. Das Problem beginnt bei Gewaltausdrücken und verbalen Anfeindungen gegen Politiker und endet bei solchen schrecklichen Übergriffen wie auf Bürgermeister Hollstein. Eine Häufung der fremdenfeindlichen Attacken beobachten wir seit der Flüchtlingskrise 2015. Mit harschen Anfeindungen hatten Kommunalpolitiker ja schon schon während der Flüchtlingsproblematik Anfang der Neunziger Jahre zu kämpfen.
Inzwischen hat die Massivität der Angriffe aber extrem zugenommen. Eine neue Dimension hat das Ganze, wenn Mandatsträger aus Angst vor Übergriffen ihr Amt niederlegen, wie es in Tröglitz in Sachsen-Anhalt geschehen ist. Es ist ein fatales Signal, wenn der Staat dort keine Härte zeigt, wo sich Mandatsträger bedroht fühlen, weil sie sich für das Gemeinwohl einsetzen. Es darf nicht sein, dass sich Menschen zurückziehen, die sich engagieren.
Wie lässt sich das verhindern?
Lübking: Vor allem durch eine Strafverschärfung. Während wir bereits einen verbesserten Schutz für Polizisten und Rettungskräfte im Strafgesetzbuch haben, brauchen wir diesen dringend auch für Kommunalpolitiker. Es ist ein wirklich großes Problem, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte nicht mit der notwendigen Konsequenz gegen politisch motivierte Attacken vorgehen. Leider bestehen insbesondere bei den Anklagen Defizite: Viel zu viele Fälle werden wieder eingestellt, weil sie eben nicht als politisch motivierte Übergriffe ernstgenommen werde.
Zudem fehlt der Überblick über die Fälle. Wir bräuchten daher eine Art Kompetenzzentrum für die Bearbeitung von politisch motivierter Gewalt gegen Mandatsträger. Denn um die Drohungen auszuwerten müssten sie zunächst einmal an zentraler Stelle erfasst werden. Darum könnte sich beispielsweise eine Staatsanwaltschaft kümmern, die ihren Schwerpunkt auf das Thema legt. Aber auch die Prävention spielt eine Rolle.
Welche?
Lübking: In unseren Augen sollte der Paragraf 238 im Strafgesetzbuch, die Nachstellung, um das sogenannte Politiker-Stalking erweitert werden. Das ist ja meist der erste Schritt hin zu einem späteren körperlichen Übergriff. Ernstzunehmende Drohungen könnten so sehr viel besser erfasst und ausgewertet werden. So könnten die Behörden das Problem mit der notwendigen Ernsthaftigkeit behandeln. Denn wenn der Staat hier nicht scharf gegen Gewalt vorgeht, schafft er damit den Nährboden für zukünftige Übergriffe.
Attentate auf deutsche Politiker
Darüber hinaus brauchen wir einen gemeinsamen Aktionsplan gegen Hasskriminalität. Schwerpunkt wäre u.a. die Einrichtung von Präventionszentren gegen Radikalisierung. Diese sollten neben einer Bestandsaufnahme insbesondere notwendige Präventionskonzepte erarbeiten. Reine Mitleidsbekundungen nach schlimmen Übergriffen wie auf Reker oder Hollstein aus dem Justizministerium reichen nicht aus.