Eine Million für Kohl – Autor: Das ist existenzvernichtend
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Köln. Altkanzler Kohl verlangte fünf Millionen Euro Schadenersatz für das Buch „Die Kohl-Protokolle“. Das Gericht sprach ihm nun weniger zu.
Der Bestseller „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ verletzt Persönlichkeitsrechte
Der Autor Heribert Schwan will die Entscheidung anfechten
Ursprünglich hatte Kohl weitaus mehr als eine Million verlangt
Das Kölner Landgericht hat dem früheren Bundeskanzler Helmut Kohl Schadenersatz in Höhe von einer Million Euro für eine Buch-Veröffentlichung zugesprochen. Der Bestseller „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ habe das Persönlichkeitsrecht des 87-Jährigen schwer verletzt, entschied das Gericht am Donnerstag. Es bestätigte das Verbot von 116 Textpassagen des Bestsellers.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte der Autoren Heribert Schwan und Tilman Jens sowie des Verlags hatten schon vorher angekündigt, die Entscheidung anzufechten, falls Kohls Klage stattgegeben werden sollte.
Anwalt: Kohl nimmt Anteil an Entscheidung
Er werde Helmut Kohl in Ludwigshafen umgehend über das Urteil informieren, kündigte Rechtsanwalt Thomas Hermes am Donnerstag im Foyer des Kölner Landgerichts an. Und fügt hinzu: „Es geht Helmut Kohl den Umständen entsprechend gut.“ Auf jeden Fall nehme er vollen Anteil an der Gerichtsentscheidung.
Ganz anders der unterlegene Autor Schwan. „Es ist eine unglaubliche Summe“, sagt er der Deutschen Presse-Agentur. „Das ist natürlich auch existenzvernichtend. Ich kann’s nach wie vor nicht begreifen.“
In dem Verfahren ging es um das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ von Heribert Schwan und Tilman Jens, erschienen 2014 im Heyne-Verlag aus der Verlagsgruppe Random House. Darin stehen Zitate aus Gesprächen, die Kohl 2001 und 2002 mit Schwan geführt hatte, damit der Journalist als Ghostwriter seine Memoiren verfassen konnte. Schwan nahm die Gespräche auf Kassette auf.
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Gericht: Kohl durfte selbst entscheiden
Bevor der vierte und letzte Band der Memoiren erscheinen konnte, zerstritten sich die beiden. Schwan veröffentlichte daraufhin eigenmächtig das „Vermächtnis“-Buch mit pikanten Äußerungen Kohls aus ihren Gesprächen. Sie betrafen unter anderem die heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel und die früheren Bundespräsidenten Christian Wulff und Richard von Weizsäcker.
Nach Überzeugung des Gerichts durfte nur Kohl selbst entscheiden, welche seiner Aussagen veröffentlicht werden sollten und welche nicht. Schwan habe mit dem Buch seine Verschwiegenheitspflicht und seine Pflicht zur Geheimhaltung verletzt. Schwan selbst hatte immer erklärt, wenn Kohl etwas wirklich Vertrauliches gesagt habe, habe er ihn jedes Mal aufgefordert, den Kassettenrekorder auszustellen.
Ex-Kanzler bestreitet Äußerungen nicht
Das Buch wurde ein Bestseller. Kohl klagte jedoch dagegen und erreichte, dass es in der vorliegenden Form nicht mehr ausgeliefert werden durfte. Er bestreitet nicht, dass er die Äußerungen so getätigt hat, er betont aber, dass sie vertraulich gewesen seien und auf keinen Fall zur Veröffentlichung bestimmt.
Schwan dagegen sagt, er habe die Gespräche als Journalist geführt und deshalb auch Zugriffsrecht. Zudem habe Kohl immer, wenn er etwas wirklich Vertrauliches gesagt habe, darauf bestanden, dass der Kassettenrekorder ausgeschaltet wurde. (dpa)
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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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