Berlin/Karlsruhe. Gut zwei Minuten vor dem Urteil im NPD-Verbotsverfahren hagelte es Eil-Meldungen, dass die NPD verboten wird. Wie es zum Fehler kam.

Am Dienstag um etwa 10.05 Uhr verbreitete sich auf Twitter eine Nachricht: Das Bundesverfassungsgericht hat Eilmeldungen verboten. Mit dieser sarkastischen Meldung reagierten Nutzer darauf, was sich gerade abgespielt hatte: Renommierte Medien hatten in Eil-Meldungen fälschlicherweise gemeldet, dass die NPD von den obersten Richtern verboten worden sei. Wie es dazu kam und wie die Medien und das Netz darauf reagierten:

Eine seit Monaten erwartete Entscheidung, die nur mit Ja oder Nein ausgehen konnte: Viele Redaktionen deutschlandweit hatten am Dienstag zwei Versionen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren vorbereitet. Mit dem Urteilsspruch sollte dann die richtige Meldung veröffentlicht worden.

Aber: Als Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle dann davon sprach, dass die NPD und ihre Teilorganisationen verfassungswidrig seien, dass sie aufgelöst würden und Ersatzorganisationen verboten würden, war das nicht das Urteil.

Vermeintliches Urteil war Verlesung des Antrags

Voßkuhle hatte in den ersten gut 60 Sekunden seiner Urteilsverkündung nur referiert, um welche Fragen es in dem Verfahren ging. Er eröffnete die Sitzung „zur Verkündung der Entscheidung über die Anträge... “. Und es folgte die Aufzählung der Anträge.

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Als er damit fertig war und weitere zweieinhalb Minuten später nach dem Aufruf aller Verfahrensbeteiligten zur Verkündung des Urteils aufstand, war Twitter allerdings schon voll mit Eilmeldungen.

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Spiegel Online, Zeit Online, ARD vermeldeten, das Bundesverfassungsgericht habe die NPD verboten. „Es wäre natürlich besser gewesen, lieber einen Moment abzuwarten, um sicherzugehen, dass wir unsere Leser richtig informieren“, erklärte Zeit Online später in einem Blog-Beitrag. Spiegel online schrieb: „Wir nehmen den Vorfall zum Anlass, unsere Abläufe und Arbeitsweisen zu hinterfragen, damit sich ein solcher Fehler nicht wiederholt.“