Berlin. Ein Feuerwerk gehört für viele Menschen zu Silvester. Doch was ist, wenn es zum Jahreswechsel stürmt? Darf man bei Wind Raketen zünden?

Zu Silvester 2022 freuen sich viele Menschen in Deutschland auf ein ausgiebiges Feuerwerk. Denn nachdem 2020 und 2021 strenge Corona-Auflagen die Freude an der Böllerei schmälerten, sind Raketen und Co. in diesem Jahr wieder erlaubt. Doch nun deutet sich an: In manchen Regionen der Bundesrepublik könnte zum Jahreswechsel ein Sturm toben. Es stellt sich die Frage: Ist es auch bei Wind erlaubt und möglich, ein Feuerwerk zu zünden?

Feuerwerk kaufen und Abfeuern: Diese Regeln gibt es

Ganz grundsätzlich gilt: Feuerwerk darf in Deutschland nicht nach Herzenslust abgefeuert werden. Es gibt strenge Regeln, die den Verkauf und die Verwendung von Raketen oder Böllern betreffen. Wer sich vor Silvester mit Feuerwerkskörpern eindecken möchte, muss diese Vorschriften beachten:

  • Feuerwerk der Kategorie 2 – zum Beispiel Raketen und Böller – darf in Deutschland nur vom 29. bis zum 31. Dezember im Handel frei verkauft werden.
  • Außerdem gibt es eine Altersgrenze: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre können kein Feuerwerk kaufen.
  • Grundsätzlich dürfen nur Produkte verkauft werden, die mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sind.

Abgefeuert werden dürfen Raketen, Böller und Co. in Deutschland nur am 31. Dezember und am 1. Januar. Wer an anderen Tagen ein privates Feuerwerk zünden will, braucht dafür eine Ausnahmegenehmigung der Behörden. Lesen Sie auch: Aldi, Lidl & Co. – Wo kann man Silvester-Feuerwerk kaufen?

Sturm an Silvester: Darf man bei starkem Wind Raketen abfeuern?

Die meisten Wetterlagen können einem Feuerwerk nichts anhaben. Wenn es etwa regnet oder schneit, mag zwar die Freude an den schönen Lichtern getrübt sein. Eine Gefahr entsteht dadurch aber nicht. Anders ist die Situation bei Wind. Denn dieser kann zum Beispiel Raketen erfassen und aus ihrer Bahn lenken. Dadurch ist es möglich, dass die Feuerwerkskörper Gebäude oder sogar Menschen treffen. Auch interessant: Feuerwerk an Silvester – So leiden Tiere unter dem Lärm

Konkrete Regeln, um das zu vermeiden, gibt es bei Feuerwerk der Kategorie 4 – also bei professionellem Feuerwerk. Dabei gilt, dass ab einer Windgeschwindigkeit von 32 Kilometern pro Stunde größere Sicherheitsbereiche eingerichtet werden müssen. Ab einer Windgeschwindigkeit von 47 km/h ist nur noch Bodenfeuerwerk erlaubt.

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Für privat gezündete Raketen gelten diese Auflagen nicht. Grundsätzlich sollte man aber stets so handeln, dass man sich selbst und andere nicht gefährdet. Heißt: Bei leichtem Wind sollte man diesen zumindest berücksichtigen, bevor man ein Feuerwerk zündet. Tobt tatsächlich ein Sturm oder ein Unwetter, ist es besser ohne die bunten Lichter am Himmel ins neue Jahr feiern. Denn sollte man durch seine Rakete einen Brand auslösen, kann das unter Umständen als fahrlässige Brandstiftung gelten. Und die wird – je nach Schwere – mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. (nfz)