Berlin. Weil Oliver Pocher ihn in seiner TV-Show hinters Licht geführt hatte, zieht Tennisstar Boris Becker nun gegen den Komiker vor Gericht.

Weil er seinen Insolvenzverwaltern Millionen an Vermögenswerten verschwiegen hatte, sitzt Ex-Tennisstar Boris Becker derzeit eine Haftstrafe in einem Gefängnis in Großbritannien ab. Nun folgt ein weiterer Prozess – bei dem allerdings Becker der Kläger ist. Der ehemalige Tennisprofi zieht gegen den TV-Komiker Oliver Pocher vor Gericht. Angesetzt ist der Termin für die Verhandlung für den 26. Juli, der erste Termin im Mai war verschoben worden.

Wie ein Justizsprecher am Dienstag mitteilte, wird die Zivilklage am Landgericht Offenburg verhandelt. Persönlich erscheinen müssen die beiden nicht – was im Falle des inhaftierten Beckers auch schwierig wäre. Mit der Klage will Boris Becker unter anderem erreichen, dass Pocher einen Fernsehbeitrag aus der RTL-Sendung "Pocher – gefährlich ehrlich" nicht mehr zeigen darf.

Boris Becker wurde in TV-Show getäuscht

In der Show hatte Pocher den Tennissportler hinters Licht geführt. Unter dem Slogan "Make Boris rich again" wurde ein Spendenaufruf gestartet. In dem Beitrag ist nach Gerichtsangaben zu sehen, dass Becker das Geld auch bekam – aber ohne davon zu wissen: Das Geld war in einen vermeintlichen Modepreis eingearbeitet, der Becker in der Sendung verliehen wurde.

podcast-image

"Dass der Preis nur zu dem Zweck geschaffen und an den Kläger verliehen wurde, um ihm – versteckt in der Preistrophäe – den eingesammelten Bargeldbetrag zukommen zu lassen, wusste der Kläger nicht", erläuterte eine Gerichtssprecherin. Es geht ihren Worten zufolge in dem Fall um trockene presserechtliche Fragen.

Urteil bei der Verhandlung unwahrscheinlich

Der Anwalt von Becker, Samy Hammad, sagte gegenüber der Zeitung "Bild": "Wir fordern eine Unterlassung von Pocher. Es geht um das nicht genehmigte Senden von Filmmaterial. Dabei wurde Boris Becker ins Lächerliche gezogen. Auch wenn mein Mandant eine Person des öffentlichen Lebens darstellt, hat auch er Persönlichkeitsrechte, die hier verletzt wurden." Dass am 26. Juli ein Urteil fällt, sei laut der Gerichtssprecherin allerdings unwahrscheinlich.

(csr/dpa)

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.